Inzwischen wurde auch ein zweiter Unfall bekannt. Vor zehn Tagen hat sich ein zehnjähriger Bub auf dem Wakeboard-Lift ebenfalls eine Verletzung am Unterarm zugezogen. Der Vater erstattete Anzeige. Am Freitag sollen er und der Bub von der Polizei einvernommen werden, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Diese Anzeige sei gegenüber der MA 58 "vom Betreiber verschwiegen worden, obwohl jeder Unfall umgehend zu melden ist", kritisierte eine Sprecherin der Behörde.
Bei einer unangemeldeten Überprüfung der Anlage eines Sachverständigen am Dienstag fielen laut MA 58 "zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Betrieb auf". Der Liftbesitzer wurde wegen "nicht konsensgemäßem Betrieb" und "Nichteinhaltung von Auflagen" angezeigt. Am Mittwoch wurde die Anlage bis auf Weiteres geschlossen.
Bei der Kontrolle wurde etwa festgestellt, dass sich auf dem Umlaufseil mehr "Mitnehmer" (Griffe, Anm.) befanden als per Bescheid gestattet - damit wurden laut Behörde also mehr Personen befördert als erlaubt. Zum Zeitpunkt der Überprüfung fuhren dann auch mehr Personen am Lift als zugelassen. Der behördlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand wurde ebenfalls nicht eingehalten.
Der Betreiber der Anlage, Michael Machek, wehrte sich in einer Aussendung am Donnerstag gegen das Vorgehen der Behörde: "Seit 1982 ist der Lift in Betrieb, es gab mehr als 2,3 Millionen Fahrten und jährliche Überprüfungen seitens der Behörden". Es sei "unfassbar, dass ein paar Schreibtischtäter glauben, mit Bescheiden in Wien Fahrradunfälle, Stürze über Stiegen oder beim Rollerboarden zu verhindern". Der Wakeboard-Lift sei Machek zufolge dutzendfach geprüft, kommissioniert und ohne Beanstandungen in Betrieb. Auch von kolportierten ähnlichen Unfällen wisse man nichts. "Wir warten nun auf die Zustellung der Anzeige bzw. des Bescheides und behalten uns sämtliche rechtlichen Schritte vor", informierte Machek.
Bei dem Unfall war einer 41 Jahre alten Frau Sonntagmittag der rechte Unterarm abgetrennt worden. Die Ursache war weiterhin unklar, da niemand den Hergang beobachtet hatte. Aufschlüsse soll die Befragung der Frau bringen.
(Quelle: salzburg24)