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Zwei Freisprüche bei Prozess um Vergewaltigung in Tulln

Veröffentlicht: 27. März 2018 18:12 Uhr
Zwei 19-jährige Asylwerber sind am Dienstag in St. Pölten vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen worden. Der Schöffensenat habe im Zweifel für die Angeklagten entschieden, sagte der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Der Vorfall habe sich "sicher nicht wie in der Anklageschrift" zugetragen, sagte der Richter nach den zwei Freisprüchen. Der gesamte Schöffensenat gehe davon aus, dass es wohl zunächst zu einem "mehr oder weniger freundschaftlichen Treffen" zwischen den drei oder vier Beteiligten gekommen sei, bei dem auch ein Joint im Spiel gewesen sei. Der Richter verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussage einer Zeugin, wonach die 15-Jährige Drogen gekauft habe. Es sei daher lebensnaher erschienen, dass die beiden 19-Jährigen - wie von ihnen angegeben - von dem Mädchen Marihuana bekommen hätten.

Massen-DNA-Tests durchgeführt

Die Staatsanwaltschaft habe zur Aufklärung der Straftat "alle Register gezogen", verwies der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung auch auf die durchgeführte Massen-DNA. Es sei dem Schöffensenat "sehr wohl aufgefallen, dass extreme Widersprüche in der Aussage des Erstangeklagten existiert haben", sagte er.

Widersprüche in Details

Es seien bei der 15-Jährigen "eindeutige Verletzungsspuren diagnostiziert" worden - Kratzspuren am Rücken, an Knien und Oberschenkeln sowie eine Rötung am Kinn. Dies würde dafür sprechen, dass sich der Vorfall so wie in der Anklageschrift zugetragen habe. Allerdings habe nicht ausgeschlossen werden können, dass das ganze freiwillig erfolgt sei. Ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden hatten, habe demnach nicht nachgewiesen werden können.

Unterschiedliche Aussagen in den fünf Einvernahmen des Mädchens gab es nach Ansicht des Schöffensenats zum Beispiel zum Ablauf des Geschehens - etwa, ob es zwei oder drei Männer gewesen seien. Außerdem habe es Widersprüche in Bezug auf den Umstand gegeben, wie die beiden Angeklagten in den Besitz der Mobiltelefonnummer des Mädchens gekommen seien.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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Von SALZBURG24 (tp)
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