SPÖ, ÖVP und das Team Stronach haben Mitte Dezember einen Entwurf für die Neuregelung vorgelegt. Diese sollen nicht nur für Abgeordnete, sondern auch für Regierungsmitglieder und andere oberste Organe gelten. Konkret soll etwa ein Abgeordneter künftig sein Mandat verlieren, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde.
Kopf befürchtet, dass damit das Problem aber nicht gelöst ist: "Bei der ersten Verurteilung eines Abgeordneten nach einem Vorsatzdelikt etwa zu fünf Monaten wird die Diskussion wieder kommen." Ob zu fünf oder zu acht Monaten, der Zweite Nationalratspräsident meinte: "Wenn jemand wegen einem Vorsatzdelikt zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt wird, dann hat er nach meinem Verständnis zu gehen. Ob das im Gesetz steht oder nicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand fünf Monate lang aus dem Gefängnis zu den Nationalratssitzungen kommt." Kopf hatte sich bereits als ÖVP-Klubobmann für strengere Regeln ausgesprochen.
Geplant ist, dass die Neuerungen grundsätzlich mit 1. Juli 2016 in Kraft treten.
(Quelle: salzburg24)