Gerichtsentscheidung

Mann nach Attacke auf Rapid-Stürmer Burgstaller enthaftet

Veröffentlicht: 30. Dezember 2024 11:40 Uhr
Nach der brutalen Attacke auf Rapid-Stürmer Guido Burgstaller ist der Täter enthaftet. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Der Ex-ÖFB-Teamkicker hatte bei einem Faustschlag nach einem Discobesuch in Wien einen Schädelbasisbruch erlitten, befindet sich aber auf dem Weg der Besserung.

Jener 23-jährige Mann, der am frühen Morgen des 14. Dezember vor einer Wiener Innenstadt-Disco dem Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen fatalen Faustschlag versetzt hatte - der Sportler erlitt dabei schwere Kopfverletzungen - befindet sich wieder auf freiem Fuß. Er wurde am Montag vom Landesgericht für Strafsachen nach zweiwöchiger U-Haft unter Auflagen enthaftet.

Rechtsvertreter über Gerichtentscheidung erleichtert

"Ihm wurde die Weisung erteilt, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Außerdem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet", sagte Salzborn. Der Rechtsvertreter des Beschuldigten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt, zeigte sich über die Gerichtsentscheidung erleichtert.

"Mein Mandant hat nun insgesamt zwei Wochen das Haftübel verspürt und sich währenddessen wie angekündigt bereits mit den Geschehnissen in Form einer begonnenen Therapie auseinandergesetzt. Er hat große Angst vor der gewaltbereiten Fangemeinschaft rund um Herrn Burgstaller, möchte sich aber dem Prozess so rasch wie möglich stellen und auch dort die Verantwortung übernehmen", stellte der Wiener Rechtsanwalt Klaus Ainedter fest. Sein Mandant hoffe "vor dem Hintergrund der extrem aufgeheizten Stimmung und den bereits kolportierten Morddrohungen auf einen fairen Prozess", meinte Ainedter gegenüber der APA. Zur Auseinandersetzung war es aus nichtigem Anlass gekommen.

Nach Brutalo-Attacke: Burgstaller mindestens drei Monate out

Nach dem tätlichen Angriff auf Guido Burgstaller befindet sich der Rapid-Kicker offenbar auf dem Weg der Besserung. Der 35-Jährige soll laut Angaben des Klubs allerdings mindestens drei Monate …

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und Burgstaller war es aus nichtigem Anlass gekommen. Einen sportlichen bzw. fußballerischen Hintergrund gab es laut aktuellem Ermittlungsstand nicht. Burgstallers Freundin hatte um 6.00 Uhr vor der Disco den 23-Jährigen und einen zweiten Mann um Feuer für Zigaretten gebeten. Daraus entwickelte sich ein Gespräch, die beiden Männer sollen sich über den Dialekt der Frau - sie stammt aus Oberösterreich - belustigt haben. Der Begleiter des 23-Jährigen schenkte der jungen Frau außerdem eine Rose, die er einem vorbeikommenden Blumenverkäufer abkaufte. Daraufhin soll Burgstaller der Gruppe näher getreten sein, zwischen dem Fußballer und dem 23-Jährigen entstand eine verbale Auseinandersetzung.

Burgstaller nach Schubser ins Gesicht geschlagen

In weiterer Folge versetzte der 23-jährige Burgstaller einen Stoß bzw. Schubser, was auf Videomaterial aus einer Überwachungskamera dokumentiert ist. Der Rapid-Stürmer hatte zu diesem Zeitpunkt beide Hände in den Hosentaschen und trat nach dem Schubser insofern den Rückzug an, als er einen oder zwei Schritte nach hinten setzte. Der 23-Jährige versetzte dem Kicker darauf einen Faustschlag, der diesen am Kinn traf. Dass es sich dabei um einen Stürmer des SK Rapid handelte, war ihm laut Verteidiger Ainedter nicht bewusst.

Burgstaller stürzte infolge des Faustschlags zu Boden und prallte - ohne sich abzustützen - mit dem Kopf auf dem harten Untergrund auf. Er erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch und musste mehrere Tage in einem Spital behandelt werden. "Es geht ihm den Umständen entsprechend", hieß es Montagmittag seitens der Pressestelle des SK Rapid auf APA-Anfrage zum aktuellen Befinden des Kickers. Der 35-Jährige dürfte zumindest drei Monate dem Verein nicht zur Verfügung stehen.

Der 23-Jährige, der bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist, war bis zu dem Vorfall nicht als Gewalttäter in Erscheinung gelegen. Er war nicht polizeibekannt und weist keine Vorstrafen auf.

(Quelle: apa)

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