Der Entscheidung war eine mehr als fünfstündige Anhörung in der Doping-Affäre um die Eiskunstläuferin vorausgegangen. Bei der Anhörung und Entscheidung ging es ausnahmslos um die Startberechtigung Walijewas. Die Frauen-Konkurrenz bei den Winterspielen beginnt am Dienstag mit dem Kurzprogramm, die Russin gilt als Gold-Favoritin.
Positiver Dopingtest im Dezember
Die Ad-hoc-Kammer des CAS musste darüber befinden, ob die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) eine vorläufige Sperre der Europameisterin wieder aufheben durfte. Den Dopingtest hatte die derzeit wohl weltbeste Eiskunstläuferin bereits im Dezember bei den russischen Meisterschaften abgegeben. Der positive Befund auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin sei vom Dopinglabor in Stockholm aber erst am 7. Februar übermittelt worden, hatte die Rusada mitgeteilt.
Einen Tag später und damit nach Abschluss des Team-Wettbewerbs bei den Winterspielen sprach die Rusada gegen Walijewa eine Sperre aus. Mit dem Team hatte das Supertalent vorher Gold gewonnen. Nach einem Einspruch hob die Rusada die Suspendierung aber nach nur einem Tag wieder auf. Somit dürfte Walijewa auch im Einzel antreten. Sie soll laut Startliste am Dienstag als 26. von 30 Teilnehmern im Kurzprogramm aufs Eis gehen.
Wirbel um 15-jährige Walijewa
Bei der Anhörung des dreiköpfigen CAS-Gremiums war Walijewa selbst in der Video-Schaltung dabei. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Von 20.34 Uhr bis um 2.10 Uhr in der Früh hörten sich die drei Sportjuristen aus Italien, den USA und Slowenien die Argumente der Verfahrensbeteiligten an.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC), die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Eislauf-Weltverband (ISU) hatten gegen die Aufhebung der Suspendierung durch die Rusada Berufung eingelegt. Über mögliche weitere Konsequenzen für Walijewa und ihr Begleitpersonal wegen des Dopingvergehens wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Auch die Medaillenvergabe beim Team-Event, das Russland vor den USA und Japan gewonnen hatte, war nicht Gegenstand des Eilverfahrens.
(Quelle: salzburg24)