Sportwelt

OSV-Niederlage gegen Salzburger Landesverband auch in zweiter Instanz

Download von www.picturedesk.com am 28.12.2013 (09:37). APA15955714 - 07122013 - WIEN - ÖSTERREICH: Eine Sponsorenwand aufgenommen am Samstag 07. Dezember 2013, anl. des außerordentlichen Verbandstages des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV) in Wien. Der OSV-Verbandstag ist nach einer Dauer von weniger als einer Stunde abgebrochen worden. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER - 20131207_PD0598
Veröffentlicht: 28. Dezember 2013 09:44 Uhr
Für den österreichischen Schwimmverband (OSV) hat es keine willkommene Weihnachtspost gegeben. Per Entscheid des Oberlandesgerichts Wien wurde auch der Berufung des Salzburger Landesverbands gegen den am 27. Jänner 2012 durch den OSV vollzogenen Ausschluss stattgegeben.
Lilli Zeilinger

Das Urteil ist aber insofern noch nicht rechtskräftig, da der OSV noch den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen kann. Ob das passieren wird, konnte OSV-Finanzreferent Thomas Unger in seiner Funktion als interimistischer Geschäftsführer des OSV am Freitag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) noch nicht beantworten. "Wir haben das Urteil erst heute bekommen, jetzt werden einmal alle Vorstandsmitglieder informiert", sagte Unger am Freitag. "Wir werden das dann mit unserem Rechtsanwalt besprechen. Aktuell hat es keine Auswirkungen, es ist ja auch noch ein schwebendes Verfahren."

Salzburger Landesverband einziger OSV-Zweiverein

Die vom Oberlandesgericht Wien geforderte Reaktion auf das Urteil ist u.a. die Wiedereinsetzung des Landesschwimmverbandes Salzburg. Ausgesprochen worden war der Ausschluss des Verbandes wie auch von acht Salzburger Vereinen, weil diesen im Dezember 2011 bei einem zum Anwerben von Nachwuchsschwimmern veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen vorgeworfen wurden. Auch die Klage der Vereine hat der OSV verloren.

Im aktuellen Fall entschied das Gericht nun folgendermaßen gegen den OSV: erstens sei eben der Ausschluss unwirksam und der Salzburger Landesverband wieder der einzige OSV-Zweigverein in diesem Bundesland; zweitens hat der OSV dem Salzburger Verband die Prozesskosten in Höhe von knapp 2.700 Euro sowie die Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von rund 1.630 Euro binnen 14 Tagen zu ersetzen.

„Neuer Verband der Schwimmvereine in Salzburg" gegründet

Ein Ausschluss sei laut Gericht ohne Statutenänderung gar nicht möglich gewesen, da der Landesverband kein OSV-Mitglied, sondern eine eigene juristische Person ist. Die Anrufung des OGH durch den Österreichischen Schwimmverband sei nun nur deshalb möglich, da es in der Judikatur keinen vergleichbaren Fall gibt. Statt dem Salzburger Verband war mit OSV-Beschluss vom 24. Februar 2012 der "Neue Verband der Schwimmvereine in Salzburg" gegründet worden. Dieser wird seither vom OSV als sein einzig gültiger Zweigverein in Salzburg angesehen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem OSV weitere erhebliche Kosten. Denn die Wiedereinsetzung des Salzburger Verbandes sei zu erfolgen, wodurch Schadenersatz gefordert werden könnte. Denn weder konnte der Landesverband seit nun fast zwei Jahren seinen Aufgaben nachgehen, noch hatten und haben die einst ausgeschlossenen Salzburger Vereine Trainingszeiten erhalten. Denn diese werden vom Konkurrenzverband vergeben. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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