Am 2. Juni 2014 hatte der ehemalige Fußball-Profi und -Topmanager im Gefängnis von Landsberg am Lech seine Haft angetreten. Nach den ersten Monaten im geschlossenen Vollzug ist Hoeneß seit Anfang des Vorjahres Freigänger und muss damit nur noch zum Schlafen hinter Gitter. Tagsüber arbeitet der 64-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München, an Wochenenden darf er bei seiner Familie sein.
Vorzeitige Hoeneß-Entlassung war zu erwarten
Die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung war erwartet worden. Nachdem der Anwalt des Fußballmanagers bereits im November mitgeteilt hatte, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt habe, wurde ab Mitte Jänner mit einem Beschluss gerechnet. "Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt", erläuterte das Gericht nun am Montag. Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Bedingung ist, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Dies sah das Gericht nun als gegeben an.
(APA)
(Quelle: salzburg24)