Finanzskandal

Finanzskandal: U-Ausschuss beendete Befragungen von Zeugen

Die Befragungen im U-Ausschuss sind seit Freitagnachmittag beendet. Jetzt wird der Bericht mit Spannung erwartet.
Veröffentlicht: 05. April 2013 15:29 Uhr
Der Untersuchungsausschuss zum Salzburger Finanzskandal hat am Freitag die Einvernahmen der Zeugen abgeschlossen. Mit Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S) nahm noch einmal eine prominente Auskunftsperson vor den Abgeordneten Platz.

Bekannt wurde am Freitag auch das Urteil des Arbeitsgerichtes, das die Entlassung der mutmaßlichen Drahtzieherin der Finanzaffäre, Monika Rathgeber, erstinstanzlich bestätigte. Diese wird dagegen aber berufen.

U-Ausschuss: 30 Zeugen befragt

Insgesamt hat der Untersuchungsausschuss an 13 Sitzungstagen in sechs Wochen 30 Zeugen befragt. Nun wird Richter Anton Wagner - er leitete die Anhörung der Auskunftspersonen - einen abschließenden Bericht erstellen, auf dessen Basis die Landtagsfraktionen ihre Schlüsse ziehen. Am 24. April wird sich der Landtag dann in seiner letzten Sitzung vor der Neuwahl mit den Konsequenzen aus dem Skandal und dem U-Ausschuss befassen.

Zinstauschgeschäfte im Fokus

Bei der Befragung des Bürgermeisters ging es am Freitag um jene Zinstauschgeschäfte, die das Land im Jahr 2007 von der Stadt übernommen hatte. Nach Berechnungen der Finanzabteilung soll für das Land dadurch nämlich ein Verlust von 310.000 Euro entstanden sein. Weshalb das Land diese Geschäfte übernommen habe, könne er nicht mehr sagen. "Aus heutiger Sicht ist es unverständlich, damals war es irgendwie logisch. Es hat damals keinen Grund gegeben, an der fachlichen Kompetenz der Finanzabteilung des Landes irgendwelche Zweifel zu erheben." Es habe auch keinerlei Gegengeschäfte oder politische Weisungen gegeben.

Entgegen anderslautenden Aussagen sei die Übernahme der sechs Swaps nicht auf politischen Wunsch oder Weisung erfolgt. Er habe zwar mit dem damaligen Finanzreferenten des Landes, LHStv. a.D. Othmar Raus (S), "in irgendeiner Form kommuniziert", im Detail könne er sich aber nicht mehr erinnern. Im Wesentlichen seien die Gespräche aber auf Ebene der Fachabteilungen gelaufen. Und zur Aussage Rathgebers, wonach er gesagt haben soll, eher werde er die Banken verklagen, als etwas für die Auflösung der Geschäfte zu zahlen, sagte Schaden: "Mir ist überhaupt nichts dergleichen in Erinnerung, dass ich gedroht und Druck ausgeübt haben soll."

Nach Schaden wurden am Freitag noch der Leiter der städtischen Finanzabteilung, Axel Maurer, der frühere Büroleiter des zurückgetretenen Finanzreferenten LHStv. a.D. David Brenner (S), Christian Flandera, und Stefan Huber, ebenfalls früherer Mitarbeiter im Büro Brenner, befragt. Um 14.00 Uhr wurde die öffentliche Anhörung dann beendet.

Rathgebers Entlassung bestätigt

Das Arbeitsgericht Salzburg hat indes die Entlassung Monika Rathgebers als rechtens bewertet und in erster Instanz bestätigt, ihre Klage auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" gegen das Land Salzburg wurde somit abgewiesen. Rathgebers Verhalten sei eine "massive Beeinträchtigungen des zum Dienstgeber bestehenden Vertrauensverhältnisses". Die Referatsleiterin habe selbst zugestanden, Unterschriften eines Mitarbeiters auf Originaldokumenten einkopiert und Protokolle über Finanzbeiratssitzungen verändert zu haben. Zwar bewirke eine strafbare Handlung nicht automatisch einen Entlassungsgrund, als gelernte Juristin hätte sie aber erkennen können, "dass ihr Verhalten strafrechtlich relevantes Tun bedeute", heißt es im Urteil.

Anwalt enttäuscht

Rathgebers Anwalt Herbert Hübel reagierte enttäuscht. "Ich bin überrascht, dass der Richter bereits eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen." Hübel hatte bei dem Prozess erklärt, dass Rathgeber keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Und sollten doch Gründe vorliegen, dann sei die Entlassung "verfristet" gewesen. Der Richter habe nun entgegen der Ankündigung, zuerst darüber entscheiden zu wollen, ob die Entlassung formal rechtens und rechtzeitig erfolgt sei, auch schon über die Frage entschieden, ob inhaltliche Entlassungsgründe vorliegen, erläuterte der Rechtsanwalt, weshalb er überrascht sei.

Burgstaller erleichtert

Über das Urteil zeigte sich Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) "sehr erleichtert". "Wenn das Gericht sogar in einem derartigen Fall keinen Entlassungsgrund gesehen hätte, dann wäre mein Glauben an den Rechtsstaat verlorenen gegangen", sagte Burgstaller. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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