Der Bund wird dabei eine Verankerung eines Spekulationsverbots in der Verfassung vorschlagen, die Details sollen dann in einem Bund-Länder-Vertrag festgelegt werden, wie Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) der APA bestätigte.
Risikoarmes Finanzmanagement gewünscht
Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Vorarlbergs Markus Wallner (V), zeigte sich zwar zuversichtlich bezüglich des 15a-Vertrages, jedoch betont skeptisch bezüglich einer Verfassungsbestimmung. Stattfinden wird das Treffen im oberösterreichischen Ort Mondsee.
Die Regierung will die Finanzregeln laut Schieder in zwei Teilen erlassen: Ein Spekulationsverbot (genauer: die Verpflichtung zum konservativen bzw. "risikoaversen" Finanzmanagement) soll als Zielbestimmung in der Verfassung verankert werden. Die Details soll dann ein Bund-Länder-Vertrag ("15a-Vereinbarung") regeln. Ein Entwurf für zweiteren wurde dem Vernehmen nach bereits ausgeschickt.
Fekter: "Strengere Kreditrichtlinien"
Zusätzlich will der Bund die Veranlagungsrichtlinien der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) im Bundesfinanzierungsgesetz verankern und diesen Bestimmungen damit mehr Gewicht verleihen. Außerdem hat Finanzministerin Maria Fekter (V) strengere Richtlinien für die Kreditaufnahme der Länder bei der ÖBFA erlassen.
Aktuell haben sieben der neun Länder Schulden bei der ÖBFA - insgesamt sind es 7,2 Mrd. Euro, was etwa einem Drittel des Schuldenstandes der Länder (inklusive Wien) per Ende 2011 entspricht.
Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner zeigte sich gegenüber der APA optimistisch, dass man morgen bezüglich der 15a-Vereinbarung "große Fortschritte" und danach zügig eine Einigung erzielen könne. Die Position der Länder sei, dass man ein Spekulationsverbot in den Stabilitätspakt einbauen könne. Das hätte den Vorteil, dass man auch Städte und Gemeinden integrieren könnte und es auch bereits einen Sanktionsmechanismus gebe.
Verfassungsänderung nötig
"Große Zurückhaltung" legt der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz jedoch bei der vor allem von der SPÖ angestrebten Verfassungsbestimmung an den Tag. Die Länder lehnen einen Eingriff in die Finanzautonomie weiterhin entschieden ab, und für Wallner stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbestimmung ohne einen solchen Eingriff möglich wäre. Zudem verweist er darauf, dass man für eine Zwei-Drittel-Mehrheit eine Oppositionspartei bräuchte und damit ein Tauschhandel im Parlament notwendig wäre. Deshalb plädiert Wallner "mit einem Schuss allemannischem Pragmatismus" für eine rasche Einigung im Rahmen des Stabilitätspakts.
Klar für eine Verfassungsregelung plädierte im Vorfeld hingegen der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (S). Für ihn ist ein verfassungsrechtliches Spekulationsverbot Voraussetzung für seine Zustimmung zur Neuregelung. Nötig ist für eine Verfassungsänderung freilich auch das Plazet von FPÖ oder Grünen, weshalb die Koalition kommende Woche auch mit der Opposition verhandeln wird.
Für den Bund verhandeln am Freitag neben Fekter und Schieder auch die Minister Rudolf Hundstorfer (S) und Reinhold Mitterlehner (V). Die Länder werden vertreten vom aktuellen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Markus Wallner (V/Vorarlberg), sowie von den Landeshauptleuten Josef Pühringer (V/OÖ) und Franz Voves (S/Steiermark) und von der Wiener Finanzreferentin Renate Brauner (S).
(APA)
(Quelle: salzburg24)