Während sich Finanzministerin Maria Fekter (V) und ihr Staatssekretär Andreas Schieder (S) im Anschluss aber zuversichtlich zeigten, letztlich die nötigen Stimmen für eine Verfassungsmehrheit zu ergattern, blieben die Oppositionsvertreter zurückhaltend. Grünen-Vize Werner Kogler etwa sprach von einer "eher seltsamen Veranstaltung".
15a-Vereinbarung soll finalisiert werden
Für die Opposition unbefriedigend ist unter anderem, dass noch keine konkreten Gesetzestexte auf dem Tisch liegen. Zumindest das sollte sich bis zur nächsten Runde kommende Woche ändern. Fekter erklärte, dass die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern demnächst finalisiert und bereits am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll.
Dass es überhaupt eine 15a-Vereinbarung gibt, gefällt BZÖ-Obmann Josef Bucher nicht. Er will, dass möglichst alle Spekulationseinschränkungen gleich in die Verfassung geschrieben werden. Freilich würde ein Ja des BZÖ der Regierung ohnehin nicht reichen. Dafür bedürfte es zusätzlich einer Zustimmung des Team Stronach, um genug Stimmen für eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu haben.
Grüne und Freiheitliche für klare Regelungen
Insofern sind Grüne und Freiheitliche für die Koalition die interessanteren Partner. Beide sprachen sich am Dienstag dafür aus, klarere Regelungen zu treffen und die in der Verfassung verbindlich festzuzurren. Dass es hier noch unterschiedliche Auffassungen in Details gibt, gestanden Fekter und Schieder zu. Beide gaben sich aber optimistisch, in absehbarer Zeit einen Durchbruch zu erreichen. Die Finanzministerin gab dabei zu bedenken, dass etwa Städte und Gemeinden nur dann verbindlich eingebunden werden könnten, wenn das mittels einer Verfassungsmehrheit determiniert werde.
"Spekulationsverbot" soll in der Finanzverfassung verankert werden
Bund und Länder hatten sich infolge des Salzburger Finanzskandals Anfang des Monats schon auf eine grundsätzliche Vereinbarung verständigt. Bis 30. Juni soll demnach ein "Spekulationsverbot" in der Finanzverfassung verankert werden, die näheren Details regelt ein 15a-Vertrag. Dieser hat unter anderem zum Inhalt, dass neue Fremdwährungskredite sowie die Veranlagung öffentlicher Gelder in Fremdwährungen verboten werden sollen, ebenso Geschäfte mit Derivaten, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts (etwa gegen Zinsschwankungen, Anm.) dienen. Auch die Spekulation mit eigens dafür aufgenommenen Krediten wird untersagt.
All dies wird von der Opposition grundsätzlich befürwortet. Allerdings fürchten sämtliche Oppositionsparteien, dass die Regelungen zu locker gefasst wurden, also von den Ländern umgangen werden könnten. Zudem wird dafür plädiert, dem Bund leichter das Verhängen von Pönalen zu ermöglichen. (APA)
(Quelle: salzburg24)