Es handelt sich dabei um den Münchner Anwalt Wolf-Rüdiger Bub (Bub, Gauweiler und Partner) sowie die Wiener Juristen Christian Hausmaninger (Hausmaninger, Kletter), Ferdinand Graf (Graf, Pitkowitz) und Alexander Klauser (Brauneis, Klauser, Prändl). Bub vertritt unter anderen die Erben von Filmhändler Leo Kirch gegen die Deutsche Bank.
Mit Anwälten gegen Banken
Die Anwälte werden in enger Abstimmung mit dem vom Land als Rechtsexperten mit der Aufarbeitung der Finanzaffäre beauftragten Univ.-Prof. Meinrad Lukas arbeiten und die Gespräche mit den Banken führen, heißt es im Bericht der Finanzabteilung an den Finanzüberwachungsausschuss. Die Honorare für die Kanzleien sind mit jeweils 100.000 Euro gedeckelt.
Viele Fragen offen
Inhaltlich will Salzburg an mehreren Hebeln ansetzen: So soll geprüft werden, ob es Vertretungsmängel gab. Dabei geht es um die Frage, ob die Vollmachten für die damalige Referatsleiterin in der Landes-Finanzabteilung, Monika Rathgeber, für die Spekulationsgeschäfte ausreichend waren. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist die Verletzung der Wohlverhaltensregel nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz – unter anderem die Aufklärung über die Risiken der Geschäfte. Ziel der Landesregierung sind außergerichtliche Lösungen mit den involvierten Banken. (APA)
(Quelle: salzburg24)