Die Amtsverlustregel greift erst ab einer Verurteilung zu zumindest sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. "Das bietet nach wie vor die Möglichkeit, dass ein Bürgermeister, Landeshauptmann oder Stadtrat, der im Kern seiner Verantwortung straffällig wurde und dafür ins Gefängnis ging, weiterhin im Amt sitzt", kritisiert Scherak. So wäre es "skurril und untragbar", wenn ein Bürgermeister etwa wegen Untreue oder Amtsmissbrauchs zu fünf Monaten unbedingt verurteilt wird "und mit Fußfessel eine Gemeinderatssitzung leitet".
Mandate und Ämter automatisch verlieren
"Politische Mandats- und Amtsträger müssen im Fall der rechtskräftigen Verurteilung wegen Korruptionsdelikten automatisch ihre Mandate und Ämter verlieren", lautet daher die Forderung der NEOS, denn: "Sie sind als Repräsentanten der Republik, eines Landes oder einer Gemeinde nicht tragbar." Die NEOS haben diesen Punkt bereits im April 2016 im Zuge der Verhandlungen zur neuen Mandatsverlustregelung vorgebracht - "jetzt zeigt sich anschaulich, warum er richtig war".
(APA)
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(Quelle: salzburg24)