Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass derartiges künftig strafrechtlich geahndet wird, das sei jetzt nämlich nicht der Fall. Der RH habe im Jahr 2009 auf die viel zu hohen Risiken der Salzburger Veranlagungen hingewiesen. Als dann 2012 eine Follow-up-Prüfung gemacht wurde, sei der RH "bewusst hinters Licht geführt worden", so Moser.
Gefälschte Protokolle
Es seien Protokolle gefälscht und Informationen nicht zur Verfügung gestellt worden. "Bemerkenswert" sei dabei, dass die Landesregierung ihre Stellungnahme zur Follow-up-Prüfung abgegeben habe als sie schon von den "richtlinienwidrigen" Geschäften gewusst habe und der verantwortlichen Mitarbeiterin die Handlungsvollmacht bereits entzogen worden sei. Davon sei in der Stellungnahme allerdings nicht Bezug genommen worden.
RH nicht über falsche Unterlagen informiert
Der Rechnungshof sei von der Landesregierung auch nicht darauf hingewiesen worden, dass die Unterlagen falsch gewesen seien. Es stelle sich daher die Frage, welches Interesse die Politik an Aufklärung gehabt habe, so Moser. Bezeichnend sei auch, dass mit der Bekanntmachung des Skandals bis zur Veröffentlichung des RH-Berichts gewartet worden sei.
Moser für strafrechtliche Ahndung
Moser sprach sich zudem dafür aus, dass man den Rechnungshof "künftig nicht mehr straffrei belügen kann". Derzeit habe die Irreführung der Kontrolleure nämlich keine strafrechtlichen Konsequenzen. (APA)
(Quelle: salzburg24)