Rathgeber habe ihre Strafe noch nicht angetreten und könne sie nun unter strengen Regeln zu Hause verbüßen. Weil die frühere Spitzenbeamtin ihren Wohnsitz im Bezirk Braunau und nicht in Salzburg hat, sei die Justizanstalt Ried im Innkreis für den Antrag zuständig gewesen.
Rathgeber zu drei Jahren Haft verurteilt
Rathgeber war am 4. Februar 2016 in zwei ersten Verfahren wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Sie soll mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht haben.
Fußfessel: Fester Wohnsitz und Telefonempfang nötig
Um eine Fußfessel bewilligt zu bekommen, sind eine Reihe von Voraussetzungen notwendig. So müssen etwa eine geeignete Unterkunft, Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsschutz und die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegen. Wie Zeilberger erklärte, sei außerdem Telefonempfang notwendig, weil eine permanente Erreichbarkeit über das Mobiltelefon gewährleistet sein müsse.
Eine zentrale formale Bedingung für die Gewährung der Fußfessel - der unbedingte Teil der Haftstrafe darf zwölf Monate nicht überstiegen - war bei Rathgeber erfüllt. Die ehemalige Referatsleiterin arbeitete zuletzt als Sekretärin in einem Salzburger Unternehmen.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)