"Du willst dein Tinder-Date mit einem richtig guten Essen beeindrucken, hast aber keine Lust selbst zu kochen? Dann koche ich für euch, wenn du sie/ihn überzeugst am 22.4. NEOS zu wählen", versprach Schellhorn in dem am Mittwoch veröffentlichten Posting. Rund 4.000 Mal wurde das Video bis Freitag, 8 Uhr aufgerufen. Nachdem SALZBURG24 bei den NEOS Freitagfrüh dazu angefragt hatte, verschwand das Posting kurzerhand.
Anwalt Harlander kritisiert NEOS-Wahlwerbung
Mehrere Salzburger Anwälte orteten bereits am Donnerstag auf S24-Anfrage rechtliche Bedenken. Für eine öffentliche Stellungnahme erklärte sich aber vorerst niemand bereit. Erst Freitagfrüh äußerte sich Rechtsanwalt Peter Harlander in einem Facebook-Statement dazu. Für den Salzburger, der selbst einen politischen Hintergrund bei der ÖVP hat, ist bei dieser Art der Wahlwerbung die Grenze der üblichen Wahlgeschenke deutlich überschritten, wie er in dem Posting klarmacht. Laut Harlander fällt die Aktion unter den Paragraf 265 im Strafgesetzbuch. Dieser lautet "Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung". Ein Auszug:
(1) Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist ein Wahl- oder Stimmberechtigter zu bestrafen, der dafür, dass er in einem bestimmten Sinn, oder dafür, dass er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ein Entgelt fordert, annimmt oder sich versprechen lässt.
Kugelschreiber und Co. von Regelung ausgenommen
Nicht in diese Regelung würden beispielweise übliche Wahlgeschenke wie Kugelschreiber, Kaugummis, T-Shirts und dergleichen fallen, erläutert der Anwalt im Gespräch mit SALZBURG24. Diese gelten als "sozialadäquat", der materielle Wert ist gering.
"Ein Essen bei Schellhorn ist da aber schon eine ganz andere Liga. Speziell extra von ihm gekocht", so seine Einschätzung. "Im M32 geht man wohl nicht unter 100 Euro pro Nase raus", ist Harlander überzeugt. Schellhorn ist der Betreiber des Nobellokals M32 am Mönchsberg. "Schlussendlich setzt Herr Schellhorn seine Wähler einem nicht unerheblichen Risiko aus. Von Strafe bedroht ist nicht nur derjenige, der für die Stimmabgabe ein Entgelt leistet, sondern auch derjenige, der sich das Entgelt versprechen lässt. Genau das könnte hier der Fall sein", lautet die rechtliche Einschätzung des Anwalts.
NEOS: "Jugendaktion mit Augenzwinkern"
NEOS-Wahlkampfleiter Christian Renner kann die Aufregung rund um das Posting nicht verstehen. "In dem Facebook-Post haben wir mit einem Augenzwinkern junge NEOS-Unterstützer dazu aufgefordert ihre Freunde zu überzeugen. Das merkt man auch daran, dass diese Aktion nur auf Tinder stattgefunden hat", sagt er gegenüber S24. "Wen jemand dann tatsächlich wählt, das ist nicht nachweisbar", stellt er den Vorwurf in Abrede, gesteht aber "eine unglückliche Optik" ein.
Harlander sieht die Kampagne aber auch aus einem weiteren Grund im rechtlichen No-Go. Sepp Schellhorn rief seine Fans dazu auf, einen weiteren Wähler von den NEOS zu überzeugen – und den Chatverlauf dann öffentlich zu posten. "Das Veröffentlichen des Chatverlaufs kann problematisch sein, sofern dieser ohne Einwilligung erfolgt", sagt Harlander mit Verweis auf den Datenschutz. Auch hier winkt Renner ab: "Auf Tinder ist ja nur der Vorname ersichtlich und auch bei diesem kann es sich um einen fiktiven Namen handeln. Die Identität lässt sich dadurch nicht erkennen."
Schellhorn-Posting mittlerweile gelöscht
Nichtsdestotrotz: Das Posting ist mittlerweile gelöscht. "Wir haben den Aufruf präventiv runtergenommen", erklärt Renner, die Aktion habe außerdem nicht so viel Resonanz wie erwartet gebracht.
(Quelle: salzburg24)