Im niederösterreichischen Landtag wurde das Modell des ÖAAB – das auch die Bundesorganisation vertritt – im Sommer beschlossen, nun wird es umgesetzt. Es enthält etwa einen Wiedereinsteigerbonus für jene, die länger als sechs Monate Mindestsicherung bezogen haben. Sie dürfen in Zukunft für maximal ein Jahr ein Drittel eines Zusatzgehaltes zur Mindestsicherung dazuverdienen. Der maximale Verdienst aus beiden Einkünften darf 1.150 Euro nicht überschreiten.
Kontrolle unter Mitwirkung der Finanzbehörden
Vorgesehen sei auch die Umstellung auf Direktzahlungen und Gutscheine, wenn es beim Bezug “Unregelmäßigkeiten” gibt. Beschlossen wurde auch eine “verstärkte Kontrolle unter Mitwirkung der Finanzbehörden”, dies mit Stimmen der SPÖ, wie betont wurde.
Obergrenze von 1.500 Euro gefordert
Nächster Schritt müsse nun eine Deckelung sein, erklärte der niederösterreichische ÖAAB-Obmann Wolfgang Sobotka in der Unterlage. Gefordert wird eine Obergrenze von 1.500 Euro, denn: “Es kann doch nicht sein, dass Menschen in der Mindestsicherung mehr verdienen, als durch tägliche Arbeit”, so Landesgeschäftsführerin Sandra Kern.
(Quelle: salzburg24)