Leben

Soll die Familienbeihilfe für Kinder im Ausland angepasst werden?

Geht es nach der ÖVO soll die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder angepasst werden.
Veröffentlicht: 16. November 2016 15:30 Uhr
Die ÖVP unternimmt einen neuen Versuch, die Familienbeihilfe für Kinder im EU- bzw. EWR-Ausland an die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land anzupassen. Wie findet ihr diesen Vorschlag? Stimmt ab in unserem heutigen Meinungscheck!

Die drei ÖVP-Minister Hans Jörg Schelling, Sophie Karmasin und Sebastian Kurz drängen in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf eine entsprechende "Indexierung". Die geforderte "Indexierung" bedeutet, dass die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im betreffenden Land, in dem das Kind lebt, geknüpft werden soll. Wenn etwa in einem Land die Lebenshaltungskosten nur 60 Prozent jener in Österreich betragen, dann könnten etwa auch nur 60 Prozent der in Österreich ausbezahlten Familienbeihilfe für Kinder in diesem Land überwiesen werden.

Nach Angaben des Familienministeriums könnten damit in Österreich Einsparungen von rund 100 Millionen Euro erzielt werden. Im Vorjahr würden für Familienbeihilfe rund 3,1 Milliarden Euro aufgewendet. 249 Millionen davon wurden für 122.000 Kinder in anderen EU- bzw. EWR-Staaten gezahlt.

Kritik von den NEOS

Die NEOS sind verwundert über den neuerlichen Vorstoß der ÖVP und orten ein „parteitaktisches Spielchen“.

In einer Anfrage will man nun Detailzahlen zur Höhe der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland erfahren - auch, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe diese Unterstützung rückwirkend gewährt wurde. In diesem Punkt orten die NEOS nämlich Änderungsbedarf: Seit der Novelle, dass die Familienbeihilfe für in Österreich geborene Kinder automatisch gezahlt wird, bestehe kein Grund mehr für die Möglichkeit einer rückwirkenden Beantragung.

(Quelle: salzburg24)

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