Um in der Stadt Salzburg Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben, muss man künftig seit mindestens fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt haben. Diese Voraussetzung sehen die neuen Vergaberichtlinien unter anderem vor. Beschlossen wurden sie bereits im Dezember, im März sollen sie in Kraft treten.
Debatte um Vergabe von Sozialwohnungen
Am Donnerstag übten Salzburger NGOs massive Kritik an der Neuregelung. "Fünf Jahre und länger an einem Ort zu leben und arbeiten, das entspricht nicht mehr der Lebensrealität vieler Menschen", sagte Volker Frey vom Klagsverband. Außerdem würden die Richtlinien Ausländer diskriminieren und somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Vizebürgermeisterin Hagenauer hingegen sieht die Stadt Salzburg hingegen mit der Neuregelung auf dem richtigen Weg. "Es ist nicht immer so, dass diejenigen, die von außen zu uns kommen, die Ärmsten sind. Viele Salzburgerinnen und Salzburger kämpfen ums Durchkommen. Deren Not ist groß. Ihnen können wir mit der Neuregelung gezielter helfen", teilte sie in einer Aussendung mit.
(Quelle: salzburg24)