Neue Details

21-Jähriger verblutete nach Lungendurchschuss in Kärntner Kaserne

In der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau ​ist es am 22. Oktober zu einer tödlichen Schussabgabe gekommen.
Veröffentlicht: 27. November 2024 10:32 Uhr
Weitere Details sind nun nach dem tödlichen Schuss im Oktober in der Türk-Kaserner bekanntgeworden: Die Waffe war nicht am Körper des Opfers aufgesetzt. Fest steht zudem, dass der 21-Jährige nach einem Lungeduchschuss verblutete.

Nachdem vor einem Monat ein 21-jähriger Grundwehrdiener in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau durch den Schuss aus der Dienstpistole eines anderen Soldaten gestorben war, sind am Mittwoch weitere Details bekanntgeworden. Demnach war die Waffe nicht am Körper des Opfers aufgesetzt, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung".

21-Jähriger verblutet in Türk-Kaserne

Diese Erkenntnis stamme nicht aus dem Vollgutachten, präzisierte Kitz, vielmehr habe es sich um eine konkrete Frage gehandelt, ob der Schuss aufgesetzt war, denn auch diese Möglichkeit sei im Raum gestanden. Andererseits war vorerst unklar, wie weit die beiden Soldaten bei der Schussabgabe voneinander entfernt waren. Fest steht wiederum die Todesursache - demnach hatte der 21-Jährige einen Lungendurchschuss erlitten, woran er verblutete.

Schuss aus Dienstpistole löst sich

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am 22. Oktober in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau gekommen. Aus vorerst unbekannter Ursache hatte sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines 21-jährigen Wachsoldaten gelöst. Ein gleichaltriger Soldat wurde getroffen und mit schwersten Verletzungen ins Klinikum Klagenfurt geflogen, starb dort aber kurze Zeit nach der Einlieferung.

Der Verdächtige selbst bestreitet eine Tötungsabsicht und spricht von einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hingegen geht von Absicht aus. Die Angaben des Beschuldigten können "nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden", hatte es schon zu Beginn der Ermittlungen geheißen. So, wie der Beschuldigte den Ablauf geschildert hatte, könne es nicht gewesen sein. Dieser bleibt in Untersuchungshaft, die nächste Haftprüfungsverhandlung wird am 9. Dezember stattfinden.

(Quelle: apa)

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