So habe es laut Arbeiterkammer zahlreiche Beschwerden bezüglich der telefonischen Kundenwerbung gegeben. Sky war davon ausgegangen, dass telefonisch geworbene Zuseher einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben, ohne diesen schriftlich zu unterzeichnen. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der AK OÖ, dass es einer schriftlichen Zustimmung brauche. Kunden, die nur per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, könnten demnach bisher bezahlte Entgelte zurückfordern. Die AK OÖ stellte dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der im Internet zum Download bereit steht.
Sky: Vertragsstrafe von 1.000 Euro
Zu den laut OGH nicht rechtskonformen Klauseln zählten unter anderem, dass ältere Verträge nicht erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur alle zwölf Monate gekündigt werden können, sondern jederzeit nach Ablauf der Mindestfrist. Auch Kosten wurden beanstandet, die Sky in Rechnung stellte, wenn ein Leih-Receiver in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurück gesendet wurde oder eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro, die bei einer vertragswidrigen Nutzung der SmartCard vom Entertainment-Unternehmen verhängt worden war.
(Quelle: apa)