Ende in Sicht

3-G-Regel am Arbeitsplatz fällt ab 5. März

A woman stands at a sign for a Corona test centre at the city in Essen, western Germany, on February 16, 2022 amid the novel coronavirus / COVID-19 pandemic. (Photo by Ina FASSBENDER / AFP)
Veröffentlicht: 24. Februar 2022 06:58 Uhr
Für Freude bei den Wirtschaftstreibenden sorgt die Meldung, dass die 3-G-Regel am Arbeitsplatz wohl ab 5. März abgeschafft werden soll. Ob Kontrollen danach von Betrieben noch freiwillig durchgeführt werden können, ist derzeit noch unklar.
SALZBURG24 (OK)

Die seit Anfang November bundesweit geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz soll laut Regierung am 5. März voraussichtlich auslaufen. Ob danach noch viele Unternehmen von ihren Mitarbeitern einen 3-G-Nachweis verlangen werden, ist derzeit noch offen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßen die Lockerungsschritte.

 

3-G wohl noch bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen

Für die Wirtschaftskammer ist es "im Detail derzeit nicht genau abschätzbar", in wie vielen Firmen noch eine unternehmenseigene 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) nach dem 5. März gelten wird. Es sei "aber zu erwarten, dass in Bereichen mit Kontakten zu Vulnerablen - sei es am Arbeitsplatz oder mit Kunden - Betriebe 3-G beibehalten oder alternativ auf eine Maskenpflicht setzen", hieß es von der Wirtschaftskammer auf APA-Anfrage. Die IV ist zufrieden, dass es im Rahmen "einer Anpassung an das Pandemiegeschehen zu einer Rücknahme von auferlegten Maßnahmen kommt".

Arbeitgeber muss für Schutzmaßnahmen sorgen

Nach dem Ende der verordneten 3-G-Regelung am Arbeitsplatz müssen alle Corona-Schutzmaßnahmen von Unternehmen mit dem Arbeitsrecht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgestimmt sein. "Je nach Beruf und Setting (zum Beispiel Großraumbüro vs. Einzelbüro) können strengere (z.B. Tests) oder weniger strenge Regelungen angemessen sein (zum Beispiel Maske)", erklärte das Arbeitsministerium auf Anfrage. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin könne "daher auf Basis des Arbeitsrechts die Beachtung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz einfordern".

Betriebsrat soll Kontrollen zustimmen

Kritik an der Vorgehensweise der Regierung kommt vom Gewerkschaftsbund (ÖGB). Man sei "zuletzt in keiner Weise in die Planungen eingebunden" gewesen. Wenn der Arbeitgeber weiterhin 3-G im Betrieb einfordere, dann sei die Testzeit Arbeitszeit und eventuelle Kosten für Tests müssten vom Unternehmen übernommen werden. "Die Überprüfung von 3-G bedarf auch weiterhin der Zustimmung des Betriebsrats oder wenn es keinen Betriebsrat gibt, der Zustimmung der einzelnen Arbeitsnehmers", so der ÖGB.

Gesetzliche Verordnung fehlt noch

Die meisten Supermarktketten warten noch ab, welche Covid-Schutzmaßnahmen sie ab 5. März setzen werden. "Derzeit liegt noch keine gesetzliche Verordnung vor, auf deren Basis wir eine Entscheidung treffen können", hieß es von der Billa-Mutter Rewe. Auch bei Hofer kann man mögliche unternehmensinterne Corona-Vorgaben aufgrund der fehlenden Verordnung des Gesundheitsministeriums noch nicht bekanntgegeben werden. "Wir werden hier jedenfalls noch die rechtliche Grundlage bzw. die neuen Verordnungen abwarten, bevor wir das intern neu festlegen", hieß es von Lidl. Im Lebensmittelhandel und bei Apotheken, Banken und der Post wird vorerst weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gelten.

Bei Spar will man in allen Verwaltungseinheiten und in den Gastronomiebetrieben ab 5. März zum "Normalzustand" zurückkehren. Man empfehle, nach wie vor das Gratis-Coronatest-Angebot zu nutzen, so Spar. Laut derzeitigem Stand sollen die Tests bis Ende März kostenlos bleiben. Über die weitere Covid-Teststrategie wird gerade von der Regierung beraten.

(Quelle: apa)

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