Von 2012 bis 2018 wurden insgesamt 24 Personen unter 21 Jahren wegen vollendeter Tötungsdelikten verurteilt - sie alle waren Männer. So wurden von 2012 bis 2018 elf vollendete Morde durch Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren verurteilt. Dazu kamen in diesen sieben Jahren zwölf Verurteilungen wegen vollendeten Mordes und einer wegen Totschlags durch Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren. Insgesamt 16 Jugendliche wurden in diesen sieben Jahren wegen Mordversuchs verurteilt, davon waren drei Mädchen.
20 Jahre bis lebenslange Freiheitsstrafe
Das Strafrecht sieht für Mord (§ 75 StGB) zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe vor, für Totschlag (§ 76 StGB) sind es fünf bis zehn Jahre Haft. Die Strafrahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsenen. Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten Besonderheiten in Bezug auf den Strafrahmen. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt die Höchststrafe von 15 Jahren Haft.
Anstelle der zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord sieht das Jugendgerichtsgesetz für Personen ab 16 Jahren eine Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren vor. Burschen und Mädchen unter 16 Jahren droht für Mord ein bis zehn Jahre Haft.
(Quelle: apa)