LKA-Ermittlungen

Baby mit Schütteltrauma: Eltern in Wien wegen Mordversuchs angeklagt

Die Eltern eines Mädchens, das kurz vor Weihnachten mit einem schweren Schütteltrauma in ein Wiener Spital gebracht wurde, wurden wegen Mordversuchs angeklagt. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 03. Juni 2025 14:52 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Eltern eines sechs Wochen alten Babys wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Mädchen wurde kurz vor Weihnachten mit schweren Hirnverletzungen ins Spital eingeliefert.

Seit wenigen Tagen sitzen die Eltern eines neun Wochen alten Babys in Wien in U-Haft, weil sie ihr Kind misshandelt und lebensgefährlich verletzt haben sollen. Die Mutter hat nach ihrer Festnahme ihren Partner der unmittelbaren Täterschaft belastet. In einem ähnlich gelagerten Fall, der sich kurz vor Weihnachten in der Bundeshauptstadt zugetragen hatte, hat die Staatsanwaltschaft nun die Eltern eines mutmaßlich schwer misshandelten Babys wegen versuchten Mordes angeklagt.

Sechs Wochen altes Mädchen mit schweren Hirnverletzungen

Wie Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag der APA bestätigte, wurde eine entsprechende Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das Landeskriminalamt Wien hatte am 20. Dezember gegen das aus Syrien stammende Ehepaar zu ermitteln begonnen, nachdem das damals sechs Wochen alte Mädchen mit schweren Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten, in kritischem Zustand in ein Spital gebracht worden war.

Eltern seit Mitte Jänner in U-Haft

Die Eltern wurden Mitte Jänner in U-Haft genommen, ihre anderen drei Kinder waren ihnen bereits zuvor wegen Gefahr in Verzug abgenommen worden. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge und kümmerte sich in weiterer Folge um Krisenpflegeeltern für die drei Kleinkinder.

Die tatverdächtigen Eltern behaupteten nach ihrer Festnahme, sie hätten mit den schweren Kopfverletzungen ihres jüngsten Kindes nichts zu tun. Das Mädchen wäre über ihre fünfjährige Schwester gestürzt und hätte sich an deren Handy am Kopf verletzt. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten widerlegte das insofern, als ein gerichtsmedizinischer Sachverständige die für ein Schütteltrauma typischen Verletzungen nachweisen konnte: Hirnblutungen - sogenannte Subduralblutungen -, die durch das Hin- und Herbewegen des Kopfes entstehen, Einblutungen in der Netzhaut und Brückenvenenthrombosen.

(Quelle: apa)

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