Ausnahmen im Überblick

Ab heute freie Einreise für Geboosterte

Veröffentlicht: 24. Jänner 2022 06:52 Uhr
Die Corona-Drittimpfung bedeutet ab heute freie Fahrt nach Österreich. Mit der mittlerweile 12. Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung wird nämlich die Liste der Virusvariantengebiete komplett geleert. Wer "nur" vollimmunisiert ist, braucht weiterhin ein aktuelles negatives PCR-Testergebnis.

Mit der Novelle entfällt das PCR-Testerfordernis auch für Geboosterte aus 14 Omikron-Vorreiterstaaten, darunter Großbritannien, Dänemark, die Niederlande und Norwegen. Neben den vier europäischen Staaten waren auch Südafrika und neun weitere Staaten des südlichen Afrika auf der Liste der Virusvariantengebiete. Grund für die Lockerung ist, dass Omikron mittlerweile auch in Österreich die vorherrschende Coronavirus-Variante ist (wir haben berichtet).

Österreich öffnet Grenzen für Geboosterte

Mit der Novelle werden die Gültigkeit der Verordnung um einen weiteren Monat - bis 28. Februar - verlängert. Ihre sonstigen Bestimmungen bleiben unverändert. Von einigen Ausnahmen, etwa für den Berufsverkehr, abgesehen, lässt Österreich weiterhin nur vollständig Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen. Wenn sie keine Drittimpfung haben, brauchen sie einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Personen, die zweimal geimpft sowie zusätzlich innerhalb der vergangenen 180 Tage von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, sind dabei den Geboosterten gleichgestellt.

Ausnahmen beim Grenzübertritt

Die Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren, die gemeinsam mit Erwachsenen einreisen. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in Österreich in die Schule gehen, gilt auch ein gültiger Ninja-Pass als Testnachweis. Eine Einreise für Geimpfte und Genesene ohne Test ist prinzipiell zwar auch möglich, doch besteht in diesem Fall eine Registrierungspflicht; die einreisenden Personen müssen sich zudem umgehend in Quarantäne begeben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Menschen, die keinen Nachweis von Impfung und Genesung vorlegen können, müssen in zehntägige Quarantäne, von der sie sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten lassen können.

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(Quelle: apa)

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