Falls die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen auch Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Zu empfehlen sei dies allerdings laut ARBÖ nicht.
Am Dienstag führte ein Schlechtwettereinbruch schon zu Verkehrsbehinderungen auf den Straßen. Wegen Schneefalls blieben über den Felbertauern (P1) immer wieder Fahrzeuge hängen. Über die Großglockner Hochalpenstraße, die Gerlos Alpenstraße und die Katschberg Straße (B99) zwischen Untertauern und Obertauern (Pongau/Lungau) wurde schon Kettenpflicht verhängt. Weil auch in den kommenden Tagen in den höheren Lagen Schneefälle angesagt sind, gilt die Wintersperre der Großglockner Hochalpenstraße übrigens ebenfalls schon ab dem 1. November.
Es ist wieder Zeit für Winterreifen
Grundsätzlich dürfen als Winterreifen nur solche Reifen verwendet werden, auf denen die Kennzeichnungen M+S, M.S., M&S, M/S oder das Schneeflockensymbol zu finden sind. Auch Ganzjahresreifen sind mit dieser Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen.
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – solche bis zu 5.000 Euro verhängen, warnte der ARBÖ. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten.
(Quelle: apa)