Verdacht der Geldwäsche

AfD-Spende von Ex-FPÖ-Funktionär: Ermittlungen eingestellt

Die Ermittlungen rund um die Spende eines Ex-FPÖ-Funktionärs an die AfD wurden nun eingestellt. Im Bild: Das Parteilogo der AfD. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 05. Mai 2025 16:51 Uhr
Nach einer Spende an die AfD von einem Ex-FPÖ-Funktionär ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche. Dieser habe sich aber nicht erhärtet, wie am Montag bekannt wurde.

Nach einer 2,35 Mio. Euro schweren Werbekampagne, die ein Ex-FPÖ-Funktionär der deutschen AfD spendiert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun ihre Ermittlungen dazu eingestellt. Die Behörde ging dem Verdacht der Geldwäsche nach, dieser ließ sich aber offenbar nicht erhärten. Es liege kein gerichtlich strafbarer Tatbestand vor, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Montag auf APA-Anfrage.

Spende für AfD-Wahlplakate

Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Die Spende an die vom deutschen Verfassungsschutz zwischenzeitlich als gesichert rechtsextrem eingestufte Alternative für Deutschland (AfD) schien unter dem Namen des Ex-FPÖ-Funktionärs auf der Liste der Parteispenden des Deutschen Bundestags auf, wie NDR und WDR Anfang Februar berichteten. In diesem Wert habe er der Partei 6.400 Wahlplakate für die Bundestagswahl zur Verfügung gestellt, so der Ex-FPÖ-Funktionär, damals gegenüber dem ORF Vorarlberg. Als Grund nannte er Sorgen bezüglich einer Eskalation des Ukraine-Kriegs. Das Geld stamme aus seinem Privatvermögen.

Laut Recherchen von "Spiegel" und "Der Standard" soll der Geschäftsmann aber vor seiner Spende eine "Schenkung" in Millionenhöhe erhalten haben - von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle. Demnach hätte der Ex-FPÖ-Funktionär für die Millionentransaktion nur als Strohmann fungiert, solche Strohmannspenden sind laut deutschem Recht verboten. Der AfD drohte ein Strafgeld wegen illegaler Parteienfinanzierung in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende. Um diese abzuwenden, überwies die AfD im April vorsorglich 2,35 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung.

(Quelle: apa)

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