Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). "Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat", so Anschober.
"Es ist leider noch nicht vorbei"
Aber es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an: "Es ist leider noch nicht vorbei." Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: "Wir können jederzeit Stopp sagen." Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte, werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten.
Hotels öffnen erst Ende Mai
Restaurants dürfen wie bereits angekündigt ab 15. Mai wieder aufsperren, Hotels sollen laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 29. Mai wieder öffnen. Für die Gastronomie gilt künftig, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene plus die zugehörigen Kinder Platz nehmen dürfen. Die "Abstandsregel" gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal muss aber Masken tragen. Es gebe eine "große Sehnsucht" bei Bevölkerung und Unternehmen, "dass wir wieder zurückkommen zu einem durchwegs auch normalen Leben", sagte Köstinger. Die nun angekündigten Lockerungsschritte werde man im Abstand von zwei Wochen evaluieren. Der Fahrplan gebe den Unternehmen aber Planungssicherheit: "Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten." Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben wie zuletzt angekündigt bei 6 bis 23 Uhr.
Auch die Vorschriften im Handel werden etwas gelockert. Wirtschaftsministerin Schramböck kündigte an, dass in Geschäften die Regelung von 20 Quadratmetern pro Kunde auf 10 Quadratmeter gesenkt wird. Bisher galt für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes in den Geschäften mit maximal 400 Quadratmetern Geschäftsfläche die Regel, pro Kunde 20 Quadratmetern zu berechnen. Vertreter des Handels appellierten zuletzt an die Regierung, diese Regelung zu lockern, da die Betriebe sonst nicht überlebensfähig seien.
Schwimmbäder können wieder öffnen
Analog zu Hotels dürfen auch Schwimmbäder und Freizeitanlagen ab 29. Mai wieder öffnen. Diesebezüglich werden derzeit Konzepte mit Betroffenen erarbeitet, "was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft", sagte Anschober. Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-Cov-2-Virus möglich ist. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen laufen am Donnerstag um Mitternacht aus. Am Freitag 1. Mai soll eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind.
Abstand bei Demonstrationen
Davon ausgenommen sind laut Anschober "Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz" (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, "wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden", sagte der Gesundheitsminister. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Ein-Meter-Sicherheitsabstand erforderlich. Veranstalter müssen garantieren, "dass Auflagen umgesetzt werden". Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Denn bei Versammlungen sei das Infektionsrisiko enorm.
Mund-Nasenschutz als Voraussetzung
Auch Anschober betonte, dass der Mund-Nasenschutz nun "ein wichtiger Bestandteil der Strategie" sei. Denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, "wird es mehr Frequenz geben", sagte Anschober. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentlicher Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber "niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist", betonte Anschober.
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