Beschluss in Planung

Arbeiten in Pension soll attraktiver werden

 ÖVP-Klubobmann August Wöginger hat gemeinsam mit ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec am Dienstag den Beschluss präsentiert, Anreize für Arbeiten in der Pension zu schaffen. 
Veröffentlicht: 07. November 2023 13:40 Uhr
Anreize auch in der Pension arbeiten zu gehen, hat die Regierung heute auf den Weg gebracht. Demnach soll es höhere Zuschläge für Pensionist:innen geben, die weiterhin arbeiten gehen.
SALZBURG24 (AG)

Um Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen, sollen Personen, die nach dem Regelpensionsalter neben der Pension weiterarbeiten, künftig bis zu einer gewissen Verdienstgrenze keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Darauf habe man sich mit dem Grünen Koalitionspartner geeinigt, kündigte ÖVP-Klubobmann August Wöginger gemeinsam mit ÖVP-Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec am Dienstag bei einer Pressekonferenz an.

Ersparnisse für arbeitende Pensionist:innen 

Konkret soll der Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherungsbeiträge bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze entfallen. Derzeit wäre diese Grenze bei rund 1.000 Euro. Auf ein Jahr gerechnet würden sich arbeitende Pensionisten damit rund 1.200 Euro an Beiträgen ersparen, so Wöginger. Die Maßnahme soll vorerst auf zwei Jahre beschränkt werden und 2025 umfassend evaluiert werden.

Höhere Zuschläge für Arbeit in der Pension

Zugleich wird der Bonus für jene Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters nicht in Pension gehen und weiterarbeiten, von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Nachdem der Malus für einen vorzeitigen Pensionsantritt bereits auf 5,1 Prozent erhöht worden sei, werde nun mit der Anhebung der Zuschläge für einen späteren Antritt das Bonus-Malus-System ausgeglichen, so der ÖVP-Klubobmann, „länger arbeiten zahlt sich aus“.

 

Eine Härtefallregel soll außerdem harte Konsequenzen bei einer geringen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension verhindern. Zudem will die Regierung eine verbesserte Information von Personen vor ihrem Pensionsantritt gesetzlich verankern.

Mehr innerbetriebliche Bewerbung von Vollzeitstellen

Zur Erleichterung von Vollzeitarbeit soll es künftig für Teilzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch auf eine rechtzeitige Information, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, geben. Wenn dies nicht geschieht und daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, sollen die Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von 100 Euro geltend machen können.

Die Initiativanträge der Regierung sollen im November in den Nationalrat eingebracht werden und wenn möglich noch vor dem Jahreswechsel beschlossen werden, wie Wöginger erklärte. Eine Summe, wie hoch die entgangenen Beiträge für die Pensionsversicherung sein werden, wollte er nicht nennen, betonte aber, dass die Mindereinnahmen durch Steuereinnahmen sichergestellt würden.

ÖVP-Seniorensprecherin Korosec sprach von „einem guten Tag für Pensionistinnen und Pensionisten“. Die Maßnahmen seien „ein erster Schritt, aber ein wichtiger Schritt“. Das Fallen der Pensionsversicherungsbeiträge sei eine „Win-win-Situation“ sowohl für die Pensionisten, als auch für den Arbeitsmarkt, auf dem die Fachkräfte fehlen, so Korosec.

(Quelle: apa)

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