"Bisher gab es keine Verordnung für Lärmimmissionen in der Bauphase", berichtete Ursula Zechner, zuständige Sektionsleiterin im Ministerium. "Zum Schutz vor unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Lärmimmissionen" seien nun Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf den Bau- und Betriebslärm vorgesehen. Die Verordnung enthält laut Zechner unterschiedliche Grenzwerte für Bau- und Betriebsphasen und beispielsweise auch für Tag- und Nachtstunden. Auch etwaige Maßnahmen, die bei einem Projekt in Bezug auf den Lärmschutz zu treffen sind, würden dadurch geregelt, erläuterte die Sektionschefin. Die Begutachtungsfrist läuft bis Ende Juli, in Kraft treten soll die Verordnung dann Ende August.
Die Investitionen in bestehende Netze werden von durchschnittlich 320 auf 460 Millionen Euro pro Jahr erhöht, kündigte Asfinag-Finanzvorstand Klaus Schierhackl an. Ziel sei es, das Bestandsnetz zu erhalten und zu sanieren.
Bei den geplanten Neubaustrecken geht Asfinag-Vorstand Alois Schedl davon aus, dass durch die neue "Immissionsschutzverordnung Lärm" rechtliche Fragezeichen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgeräumt werden. Die Asfinag hofft noch heuer auf Grünes Licht für den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße (S7), der Wiener S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn sowie der Linzer A26.
Zur Kritik von Bürgerinitiativen am Neubau der Mühlviertler Schnellstraße (S10) erläuterte Schedl, ein ursprünglich geplanter langer Tunnel habe sich als sehr aufwendig herausgestellt und werde nun nicht gebaut. "Wir müssen auch auf die Wirtschaftlichkeit achten", sagte der Asfinag-Vorstand. Er sieht die Asfinag aber auf einem guten Weg, eine Lösung zu finden.
Die Grünen stellen unterdessen die geplante Lärmschutzverordnung infrage. Diese sei "dem Vernehmen nach ein Freibrief für sinnlos überdimensionierte Autobahnprojekte", hieß es in einer Aussendung von Verkehrssprecher Georg Willi. Er kritisierte zudem die "zu kurze" Begutachtungszeit und eine "Verfilzung" des Verkehrsministeriums mit der Straßenbaulobby. Die Umweltorganisation Virus sieht laut Aussendung in der geplanten Lärmschutzverordnung "lediglich einen kurzsichtigen Versuch, sich um die Festlegungen der Höchstgerichte zum Lärmschutz zu drücken."
(Quelle: salzburg24)