Auf der Innkreisautobahn (A8) im oberösterreichischen Meggenhofen (Bezirk Grieskirchen) kam es Sonntagvormittag zu einem erheblichen Stau aufgrund eines Pkw-Brandes. Rund 50 Lenker:innen entschieden sich, dem Stau zu entkommen, indem sie mitten auf der Autobahn wendeten und durch die Rettungsgasse in Richtung des Stauendes fuhren.
„Drehen Fahrzeuge auf der Autobahn um, ist das eine der gefährlichsten Situationen, zu denen es im Straßenverkehr kommen kann“, erklärt ÖAMTC-Rechtsexperte Matthias Wolf im SALZBURG24-Gespräch am Montag. Wegen dieses Risikos drohen dafür auch hohe Strafen. „Für diese Verwaltungsübertretung werden bis zu 2.180 Euro fällig, außerdem kann es zum Führerscheinentzug kommen.“ Bei einer Wiederholung kann sogar eine amtsärztliche Untersuchung oder ein verkehrspsychologisches Gutachten angeordnet werden – diese können bei Nicht-bestehen sogar zum dauerhaften Entzug des Führerscheins führen.
Bis zu 2.180 Euro Strafen für Durchfahren von Rettungsgasse
Ähnlich sehe es beim unerlaubten Durchfahren einer Rettungsgasse aus, so Wolf. „Ist man in die vorgeschriebene Fahrtrichtung in einer Rettungsgasse unterwegs, kann das bis zu 726 Euro kosten. Wird dabei ein Einsatzfahrzeug behindert, beträgt die Strafe bis zu 2.180 Euro und es wird eine Vormerkung eingetragen.“ Das sei nach dem Führerscheinentzug das zweithöchste Strafmaß für Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr.
Vorfall auf A8 als Geisterfahrer-Delikt gewertet
Wird eine solche von gewöhnlichen Fahrzeugen durchfahren und das noch in entgegen der Fahrtrichtung – wie es auf der A8 der Fall war – werde das als Geisterfahrer-Delikt gewertet und werde aufgrund der Gefährlichkeit aufs Schärfte geahndet, erklärt Wolf.
Auf die Bedeutung der Rettungsgasse weist der Jurist im S24-Gespräch im Besonderen hin: „Rettungsgassen retten Leben. Wird diese blockiert, kann das für Verunfallte ganz klar tödlich ausgehen.“ Auch wenn Lenker:innen nicht an der Bildung einer Rettungsgasse mitwirken, gilt das als Verwaltungsübertretung. Grundsätzlich gelte außerdem auf mehrspurigen Straßen, dass die ganz linke Spur nach links ausweicht – alle anderen Spuren dagegen nach rechts.
Verkehrskameras immer zweckgebunden
Solche Übertretungen zu ahnden, sei aber oft schwierig. „Grundsätzlich steht es natürlich allen Verkehrsteilnehmenden frei, diese Dinge zu melden, wobei dann in den meisten Fällen Aussage gegen Aussage steht.“ Auch Aufnahmen von Verkehrskameras können zu diesem Zweck nicht herangezogen werden, beschreibt der Jurist. „Diese Überwachungsinstrumente haben immer einen bestimmten Zweck, etwa das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen oder Geschwindigkeiten und Abstände messen. Aus Datenschutzgründen dürfen die Aufnahmen nur zweckgebunden verwendet werden.“ Geahndet werden derartige Vorfälle daher meist nur, wenn Beamte der Exekutive diese beobachten und melden.
Wie im Fall der Geisterfahrer auf der A8 vorgegangen wird, konnte die oberösterreichische Polizei am Montag noch nicht sagen. Zu einem Unfall sei es im Zusammenhang mit dem gefährlichen Manöver aber nicht gekommen.
(Quelle: salzburg24)