Das teilt der SKKM-Krisenstab im Innenministerium am Freitag mit. Weiterhin ohne Einschränkung möglich ist auch die Durchreise durch Deutschland, zum Beispiel durch das deutsche Eck und aus dem kleinen Walsertal. Als familiäre Angelegenheiten, die eine Ausnahme von den Quarantänebestimmungen begründen, gelten die Pflege von Familienangehörigen, der Besuch des Lebenspartners, das Besuchsrecht der Kinder, medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe.
Reisende müssen negativen Covid-19-Test vorlegen
Durch die am Mittwoch verhängte Reisewarnung müssen Reisende aus Wien und Vorarlberg nun bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Covid-19-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Dabei sind die Regeln in den 16 deutschen Bundesländern im Detail unterschiedlich. So gilt etwa in einigen Bundesländern - darunter Bayern - die Test- bzw. Quarantänepflicht erst nach einem Mindestaufenthalt von 48 Stunden in den Risikogebieten, in anderen beträgt der Mindestaufenthalt 72 Stunden, während in den meisten Bundesländern die Vorgaben unabhängig von der Aufenthaltsdauer gelten.
Gesundheitskontrollen an der deutschen Grenze gibt es weiterhin keine. An den Grenzübergängen Walserberg und Kufstein werden auch im Rahmen der Grenzkontrollen die Gesundheits- und Quarantänemaßnahmen nicht kontrolliert. Deutsche Urlauber können bei ihrer Rückkehr nach Deutschland einen Gratistest in Anspruch nehmen.
(Quelle: apa)