Ab Freitag

Ausreisekontrollen in Ober- und Niederösterreich

Zum zweiten Mal seit Ausbruch von Corona gibt es ab heute, Samstag, 18. September 2021, Ausreisekontrollen aus dem Bezirk Braunau. Wer den Bezirk verlassen will, benötigt einen gütigen 3-G-Nachweis. Das Land OÖ setzt damit den Hochinzidenz-Erlass des Bundes um, nachdem in Braunau die Impfquote noch knapp unter 50 Prozent liegt, der Inzidenzwert 300 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen (Mittelwert) und die Intensivbetten-Auslastung von zehn Prozent überschritten wurde. Im Bild: Eine Polizeikontrolle im Bezirk Braunau.
Veröffentlicht: 28. Oktober 2021 16:58 Uhr
Nach dem Bezirk Braunau werden wegen der Corona-Zahlen auch im Bezirk Freistadt Ausreisekontrollen notwendig. Die Ausreisekontrollen starten am Freitag 0.00 Uhr, informierte der Krisenstab des Landes Oberösterreich. Damit ist für das Verlassen des Bezirks ein gültiger 3G-Nachweis erforderlich.

Der Schwellenwert von 500 ist bei der über sieben Tage gemittelten Sieben-Tage-Inzidenz von 503,8 am Donnerstag überschritten worden. Die Maßnahme gemäß Hochinzidenzerlass des Bundes gilt im Bezirk Freistadt, solange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter 400 sinkt.

Ausreisekontrollen in Braunau zum 3. Mal begonnen

Seit heute finden im Bezirk Braunau zum dritten Mal seit Corona-Ausbruch Ausreiskontrollen statt. Sie sind um Mitternacht in Kraft getreten. Nachdem die Inzidenz über den 400-Schwellenwert stieg und …

Impfquote kratzt an 60er Marke

Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent steigen - am Mittwoch betrug sie 59 Prozent - kann die Ausreise-Testpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden. Wie auch schon seit Dienstag im Bezirk Braunau werden Polizei und Bundesheer die Straßenkontrollen durchführen.

Ausreisekontrollen in Amstetten und Lilienfeld

Auch in Niederösterreich wurden Ausreisekontrollen für die Bezirke Amstetten und Lilienfeld beschlossen. Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld hat noch am Donnerstag eine auf dem Hochrisikogebiete-Erlass des Gesundheitsministeriums fußende Verordnung erlassen. Ausnahmen hinsichtlich des 3G-Nachweises sind etwa für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder für die Durchreise ohne Zwischenstopp definiert.

(Quelle: apa)

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