VfGH-Antrag

Solomütter kämpfen um Zugang zu Kinderwunschbehandlungen

Alleinstehende Frauen kämpfen für gleichen Zugang zu Kinderwunschbehandlungen und fordern eine Anpassung der österreichischen Gesetzgebung. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 09. Oktober 2025 11:09 Uhr
Alleinstehende Frauen werden in Österreich beim Zugang zu Kinderwunschbehandlungen benachteiligt, so die Gruppe „Solomütter by Choice“. Diese hat einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um den Zugang zu derartigen Behandlungen auch für Frauen ohne Partner:in zu ermöglichen.

Eine Gruppe von alleinerziehenden Frauen fühlt sich beim Zugang zu Kinderwunschbehandlungen diskriminiert. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung sei derzeit nur für Ehepaare und Personen in eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften möglich – dies sei diskriminierend, heißt es in einer Aussendung der „Solomütter by Choice“ am Donnerstag. Am Dienstag habe man deshalb beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Individualantrag eingebracht.

"Gesetz spricht alleinstehenden Frauen ihr Recht auf Familienleben ab"

„Das österreichische Gesetz spricht alleinstehenden Frauen* ihr Recht auf ein Familienleben ab, während Frauen* in Beziehungen in Österreich unterstützt werden. Das ist diskriminierend und entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten“, betont eine der Antragstellerinnen. Die Folge: Frauen ohne Partner seien gezwungen, ungewollt kinderlos zu sein oder sich im Ausland behandeln zu lassen, wodurch ungleich höhere Kosten entstehen würden.

In anderen Ländern gelten nämlich andere Regeln bei der unterstützten Fortpflanzung. In Frankreich, Deutschland, Spanien oder Dänemark etwa hätten alleinstehende Frauen längst Zugang zu Kinderwunschbehandlungen – Frankreich übernehme sogar die Kosten für mehrere Behandlungsversuche.

Aus von Partnerschaftsnachweis für Kinderwunschbehandlungen gefordert

An den VfGH appellieren die Antragstellerinnen, „das diskriminierende Gesetz an die Realität anzupassen.“ „Dass Frauen mit Kinderwunsch in Österreich eine Ehe oder Partnerschaft nachweisen müssen, ist in Anbetracht des Sachlichkeitsgebots verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, diskriminiert alleinstehende Frauen und ist lediglich Ausdruck eines längst überkommenen, paternalistischen Blicks auf die Gesellschaft“, so Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der die Antragstellerinnen im Verfahren vor dem VfGH vertritt.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

09.10.2025
Wetter-Ausblick

Sonniges Oktoberwochenende steht bevor

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken