Nach dem ersten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen den gestrauchelten Signa-Gründer René Benko in Innsbruck, der am Mittwoch mit einer nicht rechtskräftigen zweijährigen Haftstrafe geendet hatte, dürfte auch bald über die zweite eingebrachte Krida-Anklage verhandelt werden. Benko und eine Mitangeklagte zogen die Einsprüche gegen die Anklage inzwischen zurück. Gegen das erste Urteil will Benkos Verteidiger Norbert Wess Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde anmelden.
Letzteres berichtete die Tageszeitung "Kurier" am Donnerstag online. Die Anmeldung von Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde soll am Montag erfolgen, hieß es. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter vorgehen will, war dagegen nicht bekannt. Die Anklagebehörde habe zwar einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt, der Inhalt war jedoch noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Prozesstermin für zweite Anklage noch offen
Das Zurückziehen des Einspruchs der zweiten Anklage bestätigten der APA am Donnerstag neben Wess auch eine Sprecherin des Oberlandesgerichts sowie die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, für beide Beschuldigte. An das Landesgericht geht der Akt nun wieder retour. Benko habe "das Interesse, dass auch dieses zweite Verfahren zeitnah stattfindet", begründete Wess den nunmehrigen Schritt gegenüber dem "Kurier" (Online-Ausgabe). Damit war die Anklage rechtskräftig. Nun stand noch die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus. Diese werde nun zeitnah erfolgen, das Landesgericht werde dies per Aussendung bekanntgeben, hieß es. APA-Informationen zufolge könnte der zweite Benko-Prozess in der Tiroler Landeshauptstadt noch im November über die Bühne gehen und nur für einen Tag angesetzt sein.
Bei der zweiten Anklage geht es laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Konkret dreht sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen Benkos verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.
Wegen U-Haft weiter Gericht in Wien zuständig
Benko sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft. Eine Woche vor seinem ersten Prozess in seiner Heimatstadt war er von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in die Innsbrucker Justizanstalt gebracht worden. Etwaige U-Haft-Entscheidungen würden nach wie vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien obliegen, betonte die Innsbrucker Landesgerichtssprecherin Fink.
Der frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer Benko war am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu der Haftstrafe verurteilt worden. Während er in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, wurde der 48-Jährige hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter für schuldig befunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Anwalt Wess sprach im Anschluss an den Prozess davon, dass es "eher wahrscheinlich" sei, dass man gegen das Urteil hinsichtlich der 300.000 Euro-Schenkung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen werde. Man habe für die Entscheidung aber noch bis Montag Zeit.
(Quelle: apa)