Auf zur Wahlurne

Bundespräsident wird am 9. Oktober gewählt

Bundespräsident Alexander Van der Bellen meldete sich mit einem Statement zur innenpolitischen Krise zu Wort.
Veröffentlicht: 26. Juni 2022 13:12 Uhr
Österreich wählt am 9. Oktober 2022 einen neuen Bundespräsidenten. Nach entsprechenden Konsultationen wird der Wahltermin kommenden Mittwoch von der Bundesregierung per Ministerratsbeschluss festgelegt, gab das Kanzleramt am Sonntag gegenüber der APA bekannt.
SALZBURG24 (AG)

"Alle sechs Jahre wählen die Österreicherinnen und Österreicher ihr Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Wahl ist die Bundesregierung, die sich nun mit dem 9. Oktober auf einen Wahltermin festgelegt hat", erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. "Ich wünsche den Kandidatinnen und Kandidaten einen guten und fairen Wahlkampf und alles Gute."

Kogler appelliert an Wähler:innen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mahnte zur Fairness: "Als Vizekanzler möchte ich an die Kandidat:innen appellieren, einen respektvollen und fairen Wahlkampf zu führen. Und ich möchte die Wählerinnen und Wähler dazu aufrufen, von ihrem Wahlrecht gebraucht zu machen. Denn wie viele ihre Stimme abgeben, macht einen Unterschied für die Stärke der Demokratie und der Republik."

Innenministerium arbeitet bereits an Wahl-Durchführung

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), dessen Ressort für die Durchführung der Wahl zuständig ist, sagte, "das Innenministerium als Bundeswahlbehörde und seine Expertinnen und Experten haben bereits mit den Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl begonnen."

Die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten durch Verordnung ist Angelegenheit der Bundesregierung. Die Wahl ist im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates auszuschreiben, der Termin muss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Stichtag ist in der Regel der 61. Tag vor dem Wahltag. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein, ein allfälliger 2. Wahlgang hat vier Wochen nach dem 1. Wahlgang stattzufinden.

(Quelle: apa)

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