Ab Samstag

Corona-Regeln für Friseure und Events werden gelockert

Veröffentlicht: 08. Februar 2022 10:51 Uhr
Gelockert werden die Corona-Regeln ab Samstag trotz des Omikron-Höhepunkts. Die 2-G-Regel beim Friseur fällt, genauso wie Personenlimits bei Events. Das kündigte die Regierung am Dienstag an.

Neben den bereits bekannten Lockerungen ab kommendem Samstag wie dem Wegfall der 2-G-Regel in Geschäften und Museen kündigte die Regierung am Dienstag in einer Aussendung weitere Schritte an.

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2-G bei Friseuren fällt weg

So fällt etwas die 2-G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar. Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3-G-Regel). Friseur-Innungsmeister Wolfgang Eder freute sich indes, dass für seine Branche ab 12. Februar nur mehr die 3G-Regel gilt.

"Wir sind sehr froh nach langen, wirklich schwierigen Verhandlungen am 12. Februar bei den Lockerungsschritten dabei zu sein", sagte der Friseur-Vertreter zur APA. Die Bundesregierung hatte zuvor für den kommenden Samstag Lockerungen im Veranstaltungs-und Messebereich sowie auch für die körpernahen Dienstleister angekündigt. Ganz haben die Friseure "in den zähen Gesprächen" ihr Ziel aber nicht erreicht, so Eder, denn im Vergleich zum Handel bleibe es bei der 3G-Regel.

Trotzdem: "Wir sind sehr glücklich und hoffen, dass alle Kunden wieder zu uns kommen können." Die Pandemie sorgte für 20 bis 30 Prozent weniger Friseur-Kundinnen und -Kunden. Nun wolle man zurück zu den alten Kundenzahlen, sagte Eder.

 

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Personengrenze bei Events fällt

Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein. Insbesondere die neuen Regeln für Veranstaltungen, wertet Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) als "äußerst positives Zeichen für das Kunst- und Kulturleben in Österreich". Ab Samstag fällt die Personengrenze bei Veranstaltungen, es gilt weiterhin die 2-G-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht indoor wie outdoor. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze ist zudem ein Konsumationsverbot notwendig.

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In Museen und Ausstellungshäusern entfällt wiederum die 2-G-Regel, hier gilt nur FFP2-Pflicht. Dies sei ein "weiterer Schritt in Richtung Normalität", so die Kulturstaatssekretärin. "Kunst und Kultur sind wichtige menschliche Grundbedürfnisse, daher soll keine Einschränkung länger bestehen als unbedingt notwendig." Insgesamt gehe man "mit Riesenschritten einer kompletten Wiederherstellung unseres vielfältigen Kunst- und Kulturangebots entgegen", so Mayer. Die Pandemie sei zwar noch nicht überwunden, "aber die aktuell sehr überschaubaren Auswirkungen der Infektionszahlen auf die Spitäler lassen schon jetzt sehr viel zu - ich freue mich darüber als Kulturpolitikerin, aber vor allem für das Publikum, das so lange auf so vieles verzichten musste."

Kritik aus der Konzertbranche

Für die Konzertbranche ändere sich vorerst wenig. "Für unsere Events bringt dieser Schritt derzeit zu 95 Prozent gar nichts", betonte Tatar. "Ich denke aber, dass weitere groß angelegte Öffnungsschritte ohnehin nicht mehr aufzuhalten sind. Der Druck der Öffentlichkeit ist einfach zu groß und das Verständnis im Umkehrschluss quasi nicht mehr vorhanden." Insofern müsse das Ziel sein, "so rasch wie möglich in allen Kapazitäten, auch stehend, spielen zu können", und zwar ohne jegliche G-Regel. "Alles andere wäre in Hinblick auf andere Länder, die es wieder mal vorzeigen, sonst nicht mehr zu argumentieren beziehungsweise zu verstehen."

Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.

(Quelle: apa)

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