Im Rahmen des Handwerkerbonus sollen Arbeitsleistungen von Fachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich mit 20 Prozent unterstützt werden, wobei 2.000 Euro die Obergrenze sind. Auch kann pro Jahr nur ein Förderantrag gestellt werden und die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen. Insgesamt werden für heuer und kommendes Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Handwerkerbonus gilt rückwirkend ab 1. März
Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 01. März 2024 gelten und soll Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen, heißt es. Zudem sollen mit dem Handwerkerbonus auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt werden. Der Beschluss wird kommenden Mittwoch im Nationalrat gefasst.
Der Handwerkerbonus ist nicht unbekannt. Schon 2014 und 2015 gab es ihn in Österreich von damals bis zu 600 Euro. Jetzt gilt eine neue Fördersumme. Konkret gefördert werden alle Leistungen von Handwerksfachbetrieben. Der Förderbetrag liegt bei 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese mehr als 500 Euro betragen. Die Förderung ist auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen maximalen Handwerkerbonus von 2.000 Euro ausmacht.
Die Details zur Beantragung des Handwerkerbonus sind noch nicht bekannt und werden nach Beschlussfassung bereitgestellt.
Auch Leerstandsabgabe findet Beschluss
Neben dem Handwerkerbonus folgt kommende Woche im Nationalrat auch die Beschlussfassung des zweiten Teils des Wohnpakets. Ein erster Teil des Wohnpakets war bereits im März beschlossen worden. Dabei geht es darum, den Ländern die Möglichkeit zur Einhebung einer echten Leerstandsabgabe zu geben. Wer ohne driftige Gründe nicht vermietet, soll demnach eine Buße zahlen. Einzelne Länder wie Salzburg und Tirol kennen solch eine Abgabe schon, bisher ist diese aber nur in bescheidenem Umfang möglich, was sich durch die Kompetenzbereinigung seitens des Nationalrats ändern soll.
Tempo-30-Beschränkungen für Gemeinden
Ebenfalls einer schon länger bestehenden Forderung kommen die Parlamentarier im Verkehrsbereich nach. Diesmal geht es um den Wunsch der Gemeinden, leichter Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen zu können. Tempo-30-Beschränkungen sollen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen verordnet werden können. Außerdem erhalten die Kommunen die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen im Ortsgebiet mittels Radarboxen oder anderen automationsgestützten Geräten durchzuführen. Der Haken dabei: Dafür braucht es die Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes.
Lehrerausbildung wird verkürzt
Eine bedeutende Novelle betrifft die Lehrerausbildung, die ab 2025/26 für Volksschullehrer aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium besteht, während für Lehrer der Sekundarstufe die Umstellung ab 2026/27 erfolgt. Diese Änderung verkürzt die Ausbildungsdauer für Pädagogen der Sekundarstufe um ein Jahr, während Volksschullehrer für den Bachelor nur noch drei Jahre benötigen, jedoch für den Master ein Jahr mehr als zuvor. Des Weiteren wird in der Novelle festgelegt, dass nach zehn Jahren der Entzug eines Titels aufgrund eines Plagiats in Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeiten nicht mehr möglich ist, wobei diese Einschränkung nicht für Dissertationen und Habilitationen gilt.
Masterstudium für Psychotherapie an den Universitäten kommt
Eine weitere Gesetzesnovelle sieht vor, dass die derzeit bis zu 50.000 Euro teure Psychotherapieausbildung von den privaten außeruniversitären Ausbildungseinrichtungen an die öffentlichen Universitäten verlagert wird. An ein fachlich passendes Bachelorstudium, wie beispielsweise Psychologie oder Medizin, schließt sich ein zweijähriges Masterstudium für Psychotherapie an den Universitäten an. Der dritte Ausbildungsteil umfasst eine postgraduelle Fachausbildung bei Psychotherapeutischen Fachgesellschaften, während der die Studierenden bereits unter Supervision therapeutisch arbeiten können.
(Quelle: salzburg24)