Pläne vom Bildungsminister

Distance Learning soll in Schulgesetz fixiert werden

++ THEMENBILD ++ Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Besuches einer Sommerschule mit Bildungsminister Faßmann am Dienstag 24 August 2021 in Wien.
Veröffentlicht: 18. Oktober 2021 12:15 Uhr
Die Sommerschule und das Distance Learning sollen fix im Schulorganisations- bzw. Schulzeitgesetz verankert werden. Das sieht ein von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegter Gesetzesentwurf vor. Außerdem soll der Fokus der Sommerschule nicht mehr nur auf dem Förderunterricht für Schüler mit Aufholbedarf liegen, sondern auf die Vorbereitung auf das nächste Schuljahr bzw. Begabtenförderung erweitert werden.

Festgelegt wird der Zeitpunkt der Sommerschule (wie bisher) mit den letzten beiden Ferienwochen. Sie ist dabei auch ganztägig möglich. Unterrichtet werden soll wie gewohnt: An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer.

Sommerschule soll künftig allen offenstehen

Neu ist der Fokus: Gestartet als Programm für jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Unterrichtsentfalls durch Distance Learning Förderbedarf aufwiesen, soll die Sommerschule künftig praktisch allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Möglich ist also etwa auch Begabungsförderung zur Vorbereitung auf die Chemieolympiade, heißt es in den Erläuterungen.

Schwerpunkt auf Deutsch und Mathematik

Der Schwerpunkt des Unterrichts an den Sommerschulen liegt zwar weiter auf Deutsch und Mathematik. Aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldungen. Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendliche.

Schüler in Deutschklassen wird der Besuch einer Sommerschule besonders schmackhaft gemacht: Sie können danach erneut eine Sprachstandsfeststellung absolvieren und bei entsprechendem Erfolg in einen Deutschförderkurs wechseln oder ordentlicher Schüler werden.

Schulzeitgesetz fixiert Distance Learning

Im Schulzeitgesetz fixiert wird außerdem das Distance Learning. Dieses soll künftig generell "bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen" von der Schulbehörde (höchstens drei Tage) oder vom Bildungsminister ("die unumgänglich nötige Zeit") angeordnet werden können. Neben einer Pandemie kommen dafür auch Fälle wie Naturkatastrophen, die den Weg zur Schule verunmöglichen, infrage. Derzeit entfällt der Unterricht in solchen Fällen einfach - künftig soll auch kurzfristig Fernunterricht angeordnet werden können.

(Quelle: apa)

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