Schwere Vorwürfe

dm droht saftige Geldstrafe

In Wals hat die Drogeriemarktkette ihre Österreich-Zentrale.
Veröffentlicht: 06. März 2025 15:00 Uhr
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat beim Kartellgericht Geldbußen gegen die Drogeriekette dm mit Firmensitz in Wals bei Salzburg beantragt. In den 20 Fällen geht es um unfaire Handelspraktiken beim Verkauf von Lebensmitteln. Pro Fall könnte dm eine Strafe von bis zu 500.000 Euro drohen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen die Drogeriekette dm eine Geldstrafe beim Kartellgericht beantragt. Grund ist der Verdacht auf unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmittelprodukten in 20 verschiedenen Fällen. Das Handelsunternehmen habe Zahlungen von Lieferanten verlangt, ohne dafür eine konkrete Gegenleistung zu erbringen. Nach Angaben der BWB kann das Gericht pro Fall eine Strafe von bis zu 500.000 Euro verhängen.

Schwere Vorwürfe gegen dm

Die Behörde beruft sich auf Schreiben von dm, wonach eine Vielzahl von Lieferantinnen und Lieferanten für die digitale Erweiterung der Filialen aufgefordert worden sei, einen sogenannten "OCR-Bonus" zu leisten. OCR steht für "Omnichannel Retailing". Bei Omnichannel-Retailern handelt es sich um Händler, die ihre Produkte über das Internet und in Ladengeschäften vertreiben.

Die BWB sieht darin einen Verstoß gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) und stellte daher den Antrag auf Verhängung "angemessener Bußgelder" in 20 verschiedenen Fällen. Das FWBG untersagt Forderungen gegen Lieferanten, die nicht in Verbindung mit der Veräußerung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stehen. Es soll Lieferanten schützen, die eine schwächere Verhandlungsmacht gegenüber Käufern haben.

Die Drogeriekette habe sich im Laufe der Ermittlungen kooperativ verhalten und ihre Forderungen zurückgezogen, so die BWB in einer Aussendung. Zahlungen wurden keine geleistet.

Drogeriekette könnte Bußgeld zahlen

Ob die Fälle seitens des Gerichts einzeln zu bewerten sind, dm also in jedem einzelnen Fall die Geldstrafe droht, ist allerdings noch offen: Denn zur Frage, ob gleichzeitige Forderungen gegenüber mehreren Lieferanten als jeweils eigens zu bestrafende Einzelverstöße zu werten sind oder diese einen Gesamtverstoß darstellen, ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vorabentscheidungsverfahren anhängig.

(Quelle: salzburg24)

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