Die SPÖ befürchtet, dass damit Personen gemeint sind, die keine Tracking-Apps installieren.
Novelle wurde nicht vorgestellt
Eine Begutachtung des Gesetzes ist nicht geplant, auch in ihren Pressekonferenzen hat die Regierung die Novelle nicht vorgestellt. Im ÖVP-Klub heißt es dazu, dass man rasch handeln müsse, damit die im Gesetz fixierte neue "Containment-Strategie" rechtzeitig zur "Öffnung" nach der Coronakrise in Kraft sei. Das Gesundheitsministerium verweist ebenfalls auf die knappe Frist.
Außerdem wird betont, dass die Screenings nötig seien, um etwa die Situation in Seniorenheimen zu überprüfen. Außerdem sei die Teilnahme freiwillig und die Rechtsgrundlage bis Ende 2021 befristet.
Screening-Teilnahme ist freiwillig
Bis dahin kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Screeningprogramme "zur Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen" durchführen lassen. Auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsgruppen können untersucht werden. Die Teilnahme setzt aber eine Einwilligung voraus, wie im Gesetz festgehalten wird - ist also freiwillig. Die Ergebnisse werden einer Datenbank gespeichert ("Screeningregister"). Auch dies ist bis Ende 2021 befristet.
Veranstaltungen mit vielen Menschen verbieten
Dauerhaft ergänzt wird die Bestimmung des Epidemiegesetzes, die den Behörden erlaubt, Veranstaltungen zu verbieten, die das Zusammenströmen großer Menschenmengen mit sich bringen (§15). Hier können Veranstaltungen künftig auch an bestimmte Auflagen geknüpft oder auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden.
SPÖ ortet Eingriff in Grundrechte
Scharfer Protest gegen diese Bestimmung kommt von der SPÖ. Gesundheitssprecher Philip Kucher befürchtet eine "verpflichtende Corona-App durch die Hintertür". "Coronavirus-Bekämfpung ja, Blankoschecks für Eingriffe in Grundrechte der Bevölkerung nein", so Kucher in einer Aussendung. Er fordert eine Begutachtung des Gesetzes, denn hier seien "grundlegende Demokratie- und Freiheitsrechte der Bevölkerung betroffen". Beim Screening sollen Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern gesammelt und Quarantäne-Bescheide telefonisch ausgestellt werden.
Covid-19-Gesetz kommenden Dienstag beschlossen
Die Opposition hat große Bedenken gegen die - von der Regierung ohne jede Ankündigung oder Erklärung - im Nationalrat eingebrachte Änderung des Epidemiegesetzes. SPÖ, FPÖ und NEOS forderten im Gesundheitsausschuss, sie einer Begutachtung zu unterziehen. Dies lehnte die Regierung einmal mehr unter Hinweis auf gebotene Eile ab und schickte das Gesetz mir ihrer Mehrheit ins Plenum. Dort wird das 16. Covid-19-Gesetz kommenden Dienstag beschlossen.
Demos mit geringer Teilnehmer-Anzahl wieder erlaubt
Im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen ist unterdessen auch die Genehmigung von Versammlungen neu bewertet worden. Demnach können unter Einhaltung von Auflagen wie Abstandsregeln, Desinfektionsmittel und Schutzmasken für alle Teilnehmer künftig Demonstrationen mit geringer Personenzahl wieder erlaubt werden. Eine erste mit fünf gemeldeten Teilnehmern findet am Freitag in Wien statt. Wie die Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Donnerstag mitteilte, sei die Kundgebung am Albertinaplatz, die sich gegen das Corona-Maßnahmen-Paket der Bundesregierung richtet, nicht untersagt worden.
Die in Wien dafür zuständige Landespolizeidirektion bestätigte auf APA-Anfrage, dass die Versammlung stattfinde. Bisher wurden aufgrund der Covid-19-Maßnahmen solche Zusammenkünfte behördlich untersagt. Der öffentliche Raum durfte seit 16. März nur für nicht aufschiebbare Arbeit, dringende Einkäufe, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Spazierengehen betreten werden.
Jedes Versammlungs-Ansuchen soll einzeln bewertet werden
Die Behörde werde bei jedem einzelnen Ansuchen "die Versammlungsfreiheit und die Gefährdung des öffentlichen Wohls durch die Abhaltung der Versammlung gegeneinander abwägen", hieß es vonseiten der Wiener Polizei. Da bei einer größeren Personenzahl an einem Ort auch das Infektionsrisiko deutlich steige, müssten Versammlungsverantwortliche nachvollziehbar darlegen, "mit welchen Vorbeugungsmaßnahmen sie der Gefahr der Entstehung einer Infektionskette und somit der Gefahr der Verbreitung entgegenwirken werden".
(Quelle: apa)