Vier-Augen-Prinzip verletzt?

Ermittlungen nach Amputation von falschem Bein

ZU APA0460 VOM 20.5.2021 - Norbert Fritsch, Ärztlicher Direktor des Klinikum Freistadt..und Jutta Oberweger, Konzernpressesprecherin der OÖ. Gesundheitsholding, am Donnerstag, 20. Mai 2021, anl. einer Pressekonferenz in Linz. Am Klinikum Freistadt ist einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein amputiert worden.
Veröffentlicht: 21. Mai 2021 11:48 Uhr
Nachdem im Klinikum Freistadt einem Patienten das falsche Bein amputiert worden ist, wird nun versucht herauszufinden, warum das Vier-Augen-Prinzip offenbar verletzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dafür beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft. Das Ermittlungsverfahren läuft gegen die behandelnde Ärztin sowie unbekannte Täter.

Qualitätsmanagement nimmt Abläufe unter die Lupe

Auch im Spital geht es nun an die Ursachenforschung. Das Qualitätsmanagement sehe sich die Abläufe genau an, so die Sprecherin der Oö. Gesundheitsholding Jutta Oberweger. U.a. werde überprüft welche Checklisten es gibt, ob diese in ausreichender Zahl aufliegen und ob sie benutzt wurden. Auswirkungen auf den OP-Betrieb im Haus habe der Vorfall derzeit nicht. Noch Donnerstagnachmittag sei bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden, den Eingang bestätigte die Behörde am Freitag.

Auch zweites Bein wird amputiert

Der betroffene Patient habe seine Einwilligung gegeben, dass auch das zweite Bein amputiert werde, berichtete Oberweger. Medizinisch sei das leider alternativlos. Der Eingriff soll erneut im Krankenhaus Freistadt durchgeführt werden.

Patienten in OÖ das falsche Bein amputiert

Am Klinikum Freistadt ist einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein amputiert worden.

Fataler Fehler bei Operation

Dem 82-Jährigen war am Dienstag das falsche Bein amputiert worden, am Donnerstag wurde der Fehler bemerkt. Vor dem Eingriff war das rechte statt des linken Beines markiert worden, erklärt das Spital den "tragischen Behandlungsfehler". Die behandelnde Ärztin sei derzeit auf ihren eigenen Wunsch nicht im Dienst.

(Quelle: apa)

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