Die Bundesregierung hat - wie bereits Ende Juli angekündigt - neue Regeln für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer auf den Weg gebracht. Ab 2026 sollen auch für sie Kollektivverträge abgeschlossen werden können, weiters kommen neue Kündigungsregeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossen worden. Damit sollen freie Dienstverträge und die Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen weniger attraktiv gemacht werden.
Bisher fehlte eine gesetzliche Grundlage, damit freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden können. Mit der geplanten Gesetzesnovelle erhalten Arbeitgebervertreter und Gewerkschaft die Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmer Kollektivverträge abzuschließen.
Debatte um freie Dienstnehmer bei Lieferdiensten
"Die immer wieder öffentlich bekannt gewordenen Fälle haben den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht und die Notwendigkeit von Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten unterstrichen", erklärte das Arbeits- und Sozialministerium Ende Juli. Für Aufregung rund um die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer sorgte die Ankündigung des Essenszustellers Lieferando im Frühjahr, seine angestellten Mitarbeiter zu kündigen und bis zum Sommer auf freie Dienstverträge umzustellen.
Kündigungsfrist von vier Wochen vorgesehen
Nach dem neuen Regelwerk soll für freie Dienstnehmer ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten, ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sich diese auf sechs Wochen. Im ersten Monat der Beschäftigung kann eine Probezeit vereinbart werden, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann. Die Regeln sollen für Dienstverträge gelten, die ab 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden. Auf aufrechte Dienstverträge mit bestehenden vertraglichen Kündigungsregeln haben die neuen Regeln keinen Einfluss.
(Quelle: apa)