- Volksschule, Unterstufe starten am 18. Mai, Rest 3. Juni
- Klassen werden geteilt, Schichtbetrieb Mo-Mi bzw. Do-Fr
- Keine Schularbeiten mehr
- Heuer kein Sitzenbleiben an Volksschulen
- Kein Turnen, auch Musikerziehung entfällt
Schule im "Schichtbetrieb"
Die Schule findet dabei im "Schichtbetrieb" ab. Die Klassen werden geteilt, die eine Hälfte ist von Montag bis Mittwoch an der Schule, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. An den Schulen herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht, auch weitere Hygieneauflagen gelten. Turn- und Musikunterricht entfallen.
Keine Schularbeiten
Bis zum Sommer finden außerdem keine Schularbeiten mehr statt. An den Volksschulen wird aufs Sitzenbleiben verzichtet, an den anderen Schulen können Schüler mit einem Fünfer jedenfalls und mit mehreren Fünfern nach Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen. Für die Benotung wird der Leistungsstand vor der Schulschließung plus die Leistungen im Distance Learning bzw. in der letzten Präsenzphase an den Schulen herangezogen.
Bereits bekannt war, dass die Maturanten sowie Schüler der Abschlussklassen an Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen schon am 4. Mai in die Klassen zurückkehren. Das Schuljahr endet - dem Plan vor der Pandemie entsprechend - Anfang Juli.
Hygiene-Handbuch regelt bis ins Detail
Für die Wiederöffnung der Schulen hat das Bildungsministerium ein "Hygienehandbuch" vorgelegt, in dem das Verhalten von Schülern und Lehrern bis ins Detail geregelt ist. Die Empfehlungen im Manual samt Checkliste für die Vorgehensweise bei der Matura und Info-Plakaten gelten auch für Kindergärten, werden aber laut Ministerium dort und bei Schulkindern mit Einschränkungen nicht alle umsetzbar sein.
Schule nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten
Betreten werden darf das Schulhaus nur mit Mund-Nasen-Schutz. Für Schüler müssen diesen grundsätzlich die Eltern besorgen, Lehrern wird er von der Schule gestellt. Nach Möglichkeit sollen die Schüler zeitversetzt im Haus eintreffen, über ein "Leitsystem (z.B. Bodenmarkierungen)" soll das Einhalten von mindestens einem Meter Abstand gewährleistet werden. Eltern dürfen nur mit Termin ins Haus. Für sie heißt es wie für Schüler und Lehrer unmittelbar nach dem Eintreten und noch mehrmals über den gesamten Tag: "Hände waschen!", und zwar "mindestens 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle".
(Quelle: apa)