Als einziger säumig

EU rügt Österreich wegen fehlendem Klimaplan

Das Ressort von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) sei bei der Erstellung des vorzulegenden Klimaplans am Zug . 
Veröffentlicht: 29. April 2024 14:06 Uhr
Weil Österreich als einziger Mitgliedsstaat bis dato keinen nationalen Klimaplan vorgelegt hat, macht die EU nun einmal mehr Druck. Es wurde bereits ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat Österreich am Montag in Brüssel zum wiederholten Mal zur Vorlage seines Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) aufgefordert. Die Brüsseler Behörde eröffnete im Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich seinen NEKP-Entwurf nicht fristgerecht nach Brüssel gesandt hatte. Die EU-Kommission betonte am Montag, Österreich sei mittlerweile das einzige Land, das seinen Entwurf noch nicht übermittelt habe.

Die NEKPs skizzieren, wie die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen wollen. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 30. Juni 2024 ihre endgültigen, aktualisierten Pläne vorlegen und dabei die Empfehlungen und Einzelbewertungen der EU-Kommission berücksichtigen. Die Entwürfe mussten bereits ein Jahr davor eingereicht werden, damit die Kommission noch Verbesserungsvorschläge machen kann.

Edtstadler zieht eingereichten Klimaplan zurück

Das heimische Klimaministerium hatte den österreichischen Entwurf mit einigen Monaten Verspätung im Oktober nach Brüssel gesandt. Kurz darauf zog das Ministerium von Karoline Edtstadler (ÖVP) den Entwurf jedoch mit der Begründung zurück, dass dieser nur die Position des Klimaministeriums widerspiegele, aber nicht die der Regierung. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) widersprach: Die anderen Ministerien seien beim NEKP eingebunden gewesen und ihre Vorschläge aufgegriffen worden.

Österreichs Klimaplan als Einziger säumig

Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat sich nicht an EU-Rechtsvorschriften hält. In letzter Instanz kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Die Kommission hat nun die Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, die im Dezember gegen Bulgarien und Polen wegen der Nichtvorlage ihrer Pläne eingeleitet wurden. Damit bleibt Österreich das einzige säumige Land.

(Quelle: apa)

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