Österreich

Fall Kührer: Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen

51-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Veröffentlicht: 29. Jänner 2014 11:32 Uhr
Im Mordfall Julia Kührer hat der Oberste Gerichtshof am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschworenengerichtes zurückgewiesen. Die Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht weitergeleitet, teilte das Landesgericht Korneuburg mit. Der Angeklagte (51) war am 26. September in Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen entschieden diesbezüglich mit 7:1 Stimmen. Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an.

(Quelle: salzburg24)

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