Mit Baby in Bergnot

Gerettete Urlauber müssen Einsatz in Kärnten selbst zahlen

Veröffentlicht: 21. April 2022 12:03 Uhr
Jene vierköpfige Urlaubergruppe, die Anfang April mit einem neun Monate alten Baby in Kärnten in Bergnot geraten und von Einsatzkräften gerettet worden ist, muss den Einsatz nun selbst zahlen. Die Polizei argumentiert mit grober Fahrlässigkeit.
SALZBURG24 (mp)

Die Urlaubergruppe aus Deutschland war ohne passende Ausrüstung – teils in Shorts – auf dem 1.759 Meter hohen Storschitz in Bad Eisenkappel (Bezirk Völkermarkt) in Bergnot geraten. Polizeihubschrauber, Bergretter und Alpinpolizisten brachten die Urlauber in Sicherheit. Wie die "Kleine Zeitung" in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet, müssen die Geretteten nun den Einsatz bezahlen, die Rechnung macht 3.558 Euro aus.

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"Haben sich selbst in diese Lage gebracht"

"Sie müssen die Kosten für ihre Bergung selbst bezahlen", so Polizeisprecher Christian Leitgeb. Der Grund dafür ist grobe Fahrlässigkeit. Sie müssen den Hubschraubereinsatz, die Bergung und die Arbeitsstunden der zwei Alpinpolizisten bezahlen. "Sie haben sich selbst in diese Lage gebracht, obwohl das absolut vermeidbar gewesen wäre. Deshalb müssen sie die Bergung selbst bezahlen", sagte Leitgeb laut Zeitung. "Wenn jemand so vorgeht wie diese Gruppe, ist das gerechtfertigt." Wanderer hätten sich "immer vor einer Tour über die Route und die Schneelage zu erkundigen und sie haben vorher den Wetterbericht anzuschauen".

Kostenersatzpflicht seit 2018

Seit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Jahr 2018 gibt es bei "grob fahrlässigem Verhalten" eine sogenannte Kostenersatzpflicht, die auch hier zu tragen kommt. "Jeder Fall ist extra zu bewerten. Wenn jemand richtig ausgerüstet wandert und sich verirrt, werden ihm Bergekosten nicht verrechnet", erklärte Leitgeb. Bei grober Fahrlässigkeit seien aber die Einsatzkosten selbst zu tragen. Im Vorjahr kam das in Kärnten insgesamt 22 Mal vor, 2020 wurden elf Einsätze in Rechnung gestellt, 2019 waren es sogar 37.

(Quelle: apa)

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