Rechtskräftig

Gericht stellt klar: Assistenzhunde dürfen mit ins Hotel

-ZU APA131- Feature - Blindenhunde dürfen ab sofort in Wien aufgrund einer Änderung des Veranstaltungsstättengesetzes in Bundestheater mitgenommen werden. (Archivbild vom 27.05.1997) APA-Photo: Harald Schneider
Veröffentlicht: 15. April 2025 07:33 Uhr
Assistenzhunde sind keine Haustiere: Das hat ein Wiener Gericht nun festgestellt. Hintergrund war, dass einer Frau mit einem Assistenzhund der Eintritt in ein Hotel verwehrt wurde. Die Abweisung empfand sie als demütigend, weshalb sie klagte.

Der Klagsverband sieht ein richtungsweisendes Urteil für Menschen mit Assistenzhunden: Eine Frau wollte einen Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel buchen, wurde aber abgelehnt, weil sie einen Assistenzhund mitführen muss. Daraufhin klagte sie auf Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und bekam vor Gericht Recht. Assistenzhunde seien nicht mit einem Haustier vergleichbar, so das Urteil.

Hotel verwehrt Frau mit Assistenzhund den Eintritt

Die Juristin des Klagsverbands, Lisa Schrammel, freute sich über das "richtungsweisende Urteil für Menschen mit Assistenzhunden". Der Vierbeiner der Klägerin gleiche Mobilitätseinschränkungen aus, indem er Türen öffnet oder Gegenstände aufhebt. Die Abweisung des Hotels empfand die Frau als demütigend, daher ging sie rechtlich dagegen vor. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadenersatz von 800 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Schrammel stellte das Gericht klar, dass ein Assistenzhund nicht mit einem Haustier vergleichbar sei. Und durch die Verweigerung des Zutritts zum Restaurant-, Therapie- und Wellnessbereich eines Gesundheitshotels in Begleitung ihres Hundes sei die Klägerin aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert worden.

Die neutral formulierte Vorschrift, dass allen Tieren der Zutritt zu diesen Bereichen untersagt ist, benachteilige vor allem Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Daher liege eine mittelbare Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung vor, hieß es.

Gericht: Assistenzhunde keine hygienische Mehrbelastung

Zudem stelle im Vergleich zu den übrigen Hotelgästen ein Assistenzhund dem Urteil zufolge keine Mehrbelastung in hygienischer oder medizinischer Hinsicht dar. Die vom Gesundheitshotel ins Treffen geführten hygienischen Bedenken könnten die Diskriminierung daher nicht sachlich rechtfertigen.

"Menschen mit Behinderungen dürfen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden. Das schließt das Mitführen von Assistenzhunden mit ein", erklärte Schrammel. Mit dem Urteil sei erstmals gerichtlich festgestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter in Hotels überallhin dorthin begleiten dürfen, wo auch Hotelgäste Zutritt haben.

(Quelle: apa)

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