Prozess

Grasser beteuert vor Gericht: "Ich habe ein reines Gewissen"

vlnr.:  Karl Heinz Grasser und Anwalt Manfred Ainedter vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
Veröffentlicht: 21. März 2025 17:28 Uhr
Im Buwog-Berufungsprozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte am Obersten Gerichtshof wird demnächst das Urteil verkündet. Am Freitag nutzte Grasser noch sein Rederecht für einen emotionalen Appell an seine Glaubwürdigkeit. Er betonte: "Ich habe nichts Unrechtes getan".

Der zweite Verhandlungstag begann am Freitag wieder mit großem Medieninteresse. Grasser, vom Erstgericht nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt, gab sich zu Verhandlungsbeginn im Wiener Justizpalast wortkarg. Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig verurteilt, auch sie haben sich an den OGH gewandt. Der Entscheid des Höchstgerichts kann von einer Aufhebung des Spruches des Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen Bestätigung reichen.

Verteidiger beklagen unfaires Verfahren

Wie auch schon am Vortag beklagten die Verteidiger wortreich, dass Erstrichterin Marion Hohenecker durch Äußerungen in ihrem privaten Umfeld befangen gewesen und das Verfahren nicht fair abgelaufen sei. Es reiche nicht aus, im Berufungsverfahren am OGH kleine Änderungen vorzunehmen, es habe im Verfahren am Wiener Straflandesgericht "grundlegende Fehler" gegeben. "Der Rechtsstaat ist schließlich nicht verhandelbar", meinte Anwalt Oliver Scherbaum.

Nach den Anwälten war die Generalprokuratur als höchste Staatsanwaltschaft der Republik am Wort - und widersprach großteils den Argumenten der Rechtsvertreter der Angeklagten. Die von der Verteidigung vorgebrachten "zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel" im Buwog-Verfahren könne man nicht nachvollziehen. Eine Befangenheit der Erstrichterin Hohenecker sei nicht feststellbar. Auch die Vorwürfe, dass Angeklagte und ihre Anwälte im Gericht belauscht worden seien, seien nicht nachvollziehbar, genauso wenig wie die Kritik an der Sitzordnung seinerzeit im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien.

Grasser wortkarg am zweiten Verhandlungstag

Nach der Mittagspause war dann Grasser am Wort und hielt sich ungewohnt kurz. Er habe in der Causa Buwog bei der Privatisierung der Bundeswohnungen keinen Geheimnisverrat begangen, er habe niemandem in der Causa Informationen amtsmissbräuchlich weitergegeben. "Ich bin der festen Überzeugung, dass es gelungen ist, den höchstmöglichen Preis für die Republik zu erzielen", betonte er zum Themenbereich Buwog-Verkauf an die Immofinanz. Das Verfahren rund um Buwog und Terminal Tower habe nicht nur 16 Jahre gedauert, sondern auch 5.635 Nächte, "wo du immer an dieses Verfahren denkst", so der ehemalige Minister.

Der Druck auf ihn sei größer gewesen, als er sich das je vorstellen hätte können. "Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden", so Grasser vor dem fünfköpfigen Richtersenat des OGH. Erstrichterin Hohenecker sei befangen gewesen und habe ein Fehlurteil gefällt.

Fall Buwog wie ein "Tsunami aus dem Nichts"

Für Meischberger kam der Fall Buwog wie ein "Tsunami aus dem Nichts" in sein Leben. Er habe nie das Gefühl gehabt, "irgendetwas verbrochen" zu haben. "Ich habe niemanden betrogen und keinen Schaden verursacht", betonte Meischberger. Dieses Verfahren sei immer "politisch motiviert" gewesen. Er habe "alles verloren", beklagte Meischberger den Verlust von Haus, Wohnung und Beruf.

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics erklärte vor den OGH-Richtern, dass er als Firmenchef im Jahr 2004 die Buwog "nicht um jeden Preis kaufen" wollte. "Die Buwog war keine Jahrhundertchance, sondern ein Mittel zum Zweck. Für den Buwog-Zuschlag "habe ich sicher keine Straftat begangen".

Urteil am Dienstag im OGH

Nach den abschließenden Worten der anwesenden fünf Angeklagten beendete die Senatsvorsitzende Richterin Christa Hetlinger den heutigen Tag am OGH, am Montag trifft sich der Richtersenat zu seinen abschließenden Beratungen, das Urteil wird dann kommenden Dienstag um 10 Uhr bekanntgegeben.​

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vlnr.:  Karl Heinz Grasser und Anwalt Manfred Ainedter vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
vlnr.:  Anwalt Norbert Wess und Karl Heinz Grasser vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
vlnr.:  Anwalt Norbert Wess und Karl Heinz Grasser vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
Karl Heinz Grasser vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
Karl Heinz Grasser vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
vlnr.:  Karl Heinz Grasser und Anwalt Manfred Ainedter vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
vlnr.:  Karl Heinz Grasser und Anwalt Manfred Ainedter vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
vlnr.:  Karl Heinz Grasser und Anwalt Manfred Ainedter vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025. 
Karl Heinz Grasser vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien am Freitag, 21. März 2025.

(Quelle: apa)

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20.03.2025
Großes Medieninteresse

Müssen Grasser und Co jetzt in Haft?

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