Ebenfalls verschärft wurden die Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. "Die Verdoppelung der Mindeststrafdrohung bei der Vergewaltigung und die Verschärfungen bei 'Grooming' und Menschenhandel sind ein starkes Signal gegen Sexualverbrechen", betonte Justizministerin Karl gegenüber der APA. Die Neuerungen gelten ab 1. Juli.
Die EU-Richtlinie sieht auch vor, dass Bettelei als mögliche Form der Ausbeutung ausdrücklich anerkannt wird. Zwar wurde bereits nach der bisher geltenden Rechtslage eine Person strafrechtlich verfolgt, die jemanden gegen seinen Willen durch unlautere Mittel zur Bettelei angetrieben und ausgenutzt hat - aus Gründen der Klarheit schlägt der Entwurf aber vor, die Bettelei als Ausbeutungsform eindeutig zu erwähnen.
Die Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen auch höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten vor. So wurde die Mindeststrafe bei Vergewaltigung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Die Strafdrohung bei geschlechtlicher Nötigung wurde von statt bisher einem bis zu zehn Jahren auf fünf bis zu 15 Jahren ausgedehnt, bei Tod des Opfers sieht die neue Regelung anstatt bisher fünf bis 15 Jahre Haft zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslänglich vor. Die Altersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen wurde von 16 auf 18 Jahre ausgeweitet.
Auch bei Kindesmissbrauch - bzw. -pornografie wurden die Strafen verschärft. So wurde der Tatbestand des "Groomings" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen) im Internet ausgeweitet. Jetzt werden bereits Personen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen. Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen physischen Missbrauch anzubahnen.
(Quelle: salzburg24)