In der aktuellen Herbstlohnrunde sind neben der Metallindustrie auch in anderen Branchen Abschlüsse erzielt worden. Im Güterbeförderungsgewerbe erhöhen sich die Mindestgehälter um 9,17 Prozent, jedoch mindestens um 165 Euro. Im Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe steigen die Einkommen um 9 Prozent, und bei der Raiffeisen Ware Austria gibt es eine Erhöhung der Monatslöhne um 8,7 Prozent. Die Straßengesellschaften verzeichnen ein Plus von 9,3 Prozent. In vielen anderen Sparten laufen die Verhandlungen aber nur schleppend.
Schleppende KV-Verhandlungen für IT-Angestellte
Die Verhandlungen für IT-Angestellte gestalten sich weiterhin schwierig, und nach drei Gesprächsrunden liegt noch kein Angebot der Arbeitgeber vor. Die Gewerkschaft GPA kritisiert diese Situation und fordert angesichts einer prognostizierten Jahresinflation von 7,75 Prozent eine KV-Erhöhung um 9,75 Prozent. Die Verhandlungen werden am 6. Dezember fortgesetzt, und bei ausbleibender Einigung sind Betriebsversammlungen geplant.
KV-Verhandlungen Entscheidung im Handel – Warnstreiks drohen
Am 7. Dezember steht eine mögliche Einigung in der zweitgrößten KV-Gruppe, den rund 430.000 Beschäftigten im Handel, bevor. Warnstreiks würden fortgesetzt, sollten keine Vereinbarungen getroffen werden. Ursprünglich boten Arbeitgeber 5 Prozent mehr Gehalt und eine Einmalzahlung von 800 Euro an. Aktuell liegt das Angebot bei 6 Prozent und einer einmaligen Prämie von 1.000 Euro. Die Gewerkschaft reduzierte ihre Forderungen von 9,5 Prozent auf 9,4 Prozent zuzüglich 15 Euro Fixbetrag.
Metaller einigen sich auf 8,6 Prozent plus
In der Metallindustrie, die traditionell die Herbstlohnrunde eröffnet, wurde eine Einigung auf 8,6 Prozent Lohnerhöhung erzielt, wobei untere Einkommensgruppen zehn Prozent Zuwachs erhalten. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt einer „Wettbewerbssicherungs-Klausel“, über die bereits Gespräche stattfanden. Details zu dieser Klausel sind vorerst nicht bekannt, und sie betrifft Betriebe mit hoher Personalkostenbelastung. Sie soll gegebenenfalls eine Anpassung der Lohnerhöhung ermöglichen, abhängig von den Personalkosten auf betrieblicher Ebene.
(Quelle: apa)